Inzwischen habe ich von meinem
Anwalt eine Kostenaufstellung für die nächste Instanz erhalten. Die
Gesamtkosten werden - unter Hinzuziehung eines Anwalts von beiden Seiten – bei etwa
€487 liegen. Das ist einerseits viel Geld für einen Rechtsweg, den ich aus den
im vorigen Beitrag erwähnten Gründen inzwischen für aussichtslos halte.
Andererseits ist es auch nicht zu viel, wenn ich bedenke, wieviel Arbeit ich
schon in diesen Blog und andere Aktivitäten gegen den Rundfunkbeitrag
investiert habe. Ich mache also mit dem Rechtsweg weiter, auch weil ich denke,
dass man dem Rechtswesen zutrauen muss, in dieser Frage unabhängig entscheiden
zu können, trotz oder gerade weil die Flüchtlingskrise zu solch massiven
Rechtsbeugungen und demagogischen Überzeichnungen aller politischen Seiten führt.
Es wird nun zunächst ein Antrag
auf Zulassung zur Berufung gestellt, denn diese wurde erstinstanzlich zurückgewiesen.
Danach bleibt ein Monat Zeit, um den Antrag zu begründen, sofern ihm
nicht ohne weiteres stattgegeben wird. Das Urteil liefert gute
Begründungsansätze - so besteht zwischen
Klageursache und Klagezurückweisung kein sachlicher Zusammenhang. Ich hatte
u.a. auf fehlende Empfangsmöglichkeiten in meinem Wohnbereich verwiesen. Die
Urteilsbegründung nahm darauf keinen Bezug, sondern verwies lediglich auf
ergangene Urteile in einem anderen Kontext. Wenn es zu einer Antragsbegründung
kommt, werde ich nochmal genauer darauf eingehen, wie sie aussieht. Eine
praktische Hilfe für Betroffene ist das aber nur zum Teil, denn ein solcher
Antrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden – um Rechtskosten kommt man
bei Berufungen nicht herum.
Ausschlaggebend für mein
Weiterverfolgen des Rechtsweg ist die Aussicht auf eine Abkürzung des
Instanzenweges. Mein Anwalt ist dabei, mit der betreffenden Rundfunkanstalt
eine Stillegung der von seiner Kanzlei betreuten Verfahren bis zu einem
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts auszuhandeln. Denn für März nächsten
Jahres ist ein Entscheid des Oberverwaltungsgerichts in mehreren weiter
fortgeschrittenen Rundfunkbeitragsverfahren zu erwarten. Wer also selbst ein
Verfahren in erster Instanz anhängig hat und eigentlich beabsichtigt, es damit
auf sich beruhen zu lassen, sollte sich bei einem Anwalt nach dieser
Möglichkeit erkundigen. Denn bei Verzicht auf Berufung werden die Forderungen
des Beitragsservice vollstreckbar (sie sind es eigentlich auch vorher, nur ist
mir kein Fall bekannt, in dem bei bestehendem Verfahren Zwangsvollstreckungen durchgeführt
werden). Für mich persönlich bedeutet die Berufung auch einen Aufschub, um
meine noch in Deutschland befindlichen Mittel anderenorts anzulegen. Denn im
nächsten Jahr ist wohl neben vielen anderen Krisen auch mit einer
wirtschaftlichen zu rechnen.
Zwangsvollstreckungen werden
vom
Beitragsservice mit unverminderter Härte und wachsender Routine umgesetzt, insbesondere in Ballungsräumen. Es bleibt daher bei
meiner in vielen Posts wiederholten Einschätzung, dass der Rechtsweg die
einzige Möglichkeit ist, dies zu vermeiden, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht
zahlen will. Geht mein Antrag auf Berufung durch, werden vor Entscheid des
Bundesverfassungsgerichts keine Forderungen an mich ergehen, also mindestens
für ein weiteres Jahr nicht.
Im nächsten Post werde ich eine Aufstellung von Kosten und Beiträgen angeben, um zu zeigen, ob sich mit dem Rechtsweg Geld sparen lässt.
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