Montag, 9. September 2013

Die Wahl der Qual

Da ich seit nunmehr zwei Monaten keine Antwort des Beitragsservice auf mein letztes Schreiben erhalten habe, gehe ich davon aus, dass dies wahlbedingt ist und mit einem Fortschritt erst in der neuen Legislaturperiode zu rechnen ist. Was wiederum Anlass dazu gibt, sich mit der Position der Parteien zum Rundfunkbeitrag auseinanderzusetzen.

Kritikfrei sind die Positionen von CDU und SPD, da sie Hauptnutznießer und Initiatoren der neuen Regelung sind. Wolfgang Schwab und Dirk A. Leibfried geben an, dass die medienpolitischen Sprecher von CDU (Franz-Josef Jung) und SPD (Marc Jan Eumann) ihnen gegenüber wortgleiche Stellungnahmen abgegeben haben, was auf Absprache hindeuten würde (Schwab/Leibfried, "ARD/ZDF und unser Geld", Edition Winterwork 2012, ISBN 978-3-86468-257, S. 12f.).

Die Grünen haben sich  für den Rundfunkbeitrag ausgesprochen. Der (damalige) medienpolitische Sprecher Malte Spitz  äußerte sich in Bezug auf eine widerlegbare Regelvermutung, welche einen höheren Spielraum für Befreiungen ermöglicht hätte, dahingehend, "dass sie dem Prinzip widerspricht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als schützenswerte Errungenschaft unserer Demokratie gemeinschaftlich zu tragen (...) außerdem stellt sich die pragmatische Frage nach dem Verwaltungsaufwand und dem Bewertungsmaßstab, wenn ein individueller Antrag nach dem anderen bei den Behörden eingeht." (Schwab/Leibfried 2012:32).  Das zeugt von einem Demokratieverständnis nach Mehrheitsentscheid, in dem anders denkende Minderheiten nichts zu sagen haben. Für mich haben sich die Grünen mit ihrer Haltung in dieser Frage weitgehend diskreditiert, zumal sie kein eigenes Modell der Rundfunkfinanzierung erarbeitet haben.

Die Linke hatte ein solches im Vorfeld des Rundfunkbeitrags nach dem Vorbild der Kirchensteuer entworfen. Dadurch wäre die GEZ abgeschafft worden (Schwab/Leibfried 2012:27). Der sächsische Medienpolitiker Heiko Hilker hat im Auftrag der Linken ein kritisches Gutachten zum Rundfunkbeitrag erarbeitet: http://blog.die-linke.de/digitalelinke/der-neue-rundfunkbeitrag-in-der-kritik/

Die FDP hat ihrerseits ein Modell für eine personenbezogene Medienabgabe erarbeitet. In dessen Rahmen würde ebenfalls die GEZ abgeschafft und der Rundfunkbeitrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhoben (www.fdp.de/files/1463/Flugblatt_GEZ_neu.pdf‎). Das würde bedeuten, dass Bürger ohne zu versteuerndes Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit würden, was sich mit den Vorstellungen des Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff deckt. Dieser hat den Rundfunkbeitrag in einem Gutachten für das Land Thüringen 'strukturell unsozial' genannt (www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html). Ungewöhnlich sozial für die FDP, der es damit allerdings hauptsächlich um die Mehrbelastung für Betriebe geht.

Die Alternative für Deutschland hat sich nicht zu diesem Thema geäußert - ich habe zwar überlegt, direkt anzufragen, halte das aber letztlich für verlorene Liebesmüh, weil sie sich kaum damit auseinandergesetzt haben dürfte. Inzwischen habe ich gemerkt, dass die AfD in ihrem Programm eine Halbierung der Rundfunkbeiträge vorsieht, mit der Begründung, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viel zu aufgebläht seien. Ein darüber hinausgehendes Konzept habe ich nicht gefunden.

Die Piraten waren angesichts der datenschutzrechtlichen Bedenken gegen den Rundfunkbeitrag lange Zeit merkwürdig still zu diesem Thema. Auf ihrer Seite findet sich ein Blog mit dem Versuch, sich näher damit zu beschäftigen (https://wiki.piratenpartei.de/AG_Haushaltsabgabe). Darin lässt sich mit der für die Piraten  typischen Unbefangenheit erkennen, dass sich nicht allzu viele unter ihnen für den Rundfunkbeitrag interessieren und diejenigen, die es tun, davon frustriert sind. Erst am 8. August 2013 hat sich Parteichef Bernd Schlömer dahingehend geäußert, dass der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden soll (http://www.digitalfernsehen.de/Chef-der-Piratenpartei-Rundfunkbeitrag-muss-abgeschafft-werden.105559.0.html). Ich konnte aber keine Konzepte der Piraten entdecken, die Bezug auf die Rundfunkfinanzierung oder die datenschutzrechtliche Problematik des Beitragsservice nehmen. Eine Antwort auf meine Anfrage beim Kandidaten meines Bezirks erwähnt das Modell der Linken und ähnelt in der Argumentation den Grünen.

Leider Gottes hat sich auch die NPD für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Ich möchte in diesem Blog keine Wahlempfehlungen, sondern nur Informationen weitergeben, hoffe aber, dass man es mir nachsieht, wenn ich an dieser Stelle dazu auffordere, NICHT ihrer Ablehnung des Rundfunkbeitrags wegen die NPD zu wählen. Dies schadet dem Rechtsstaat ausdrücklich mehr als es ihm nutzt. Jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, ob und welcher Partei er seiner Stimme gibt. Aber trotz der Arbeit, die ich mir mit der Recherche des Themas mache - es ist letztlich nur ein Thema unter vielen und sollte zwar mehr Beachtung finden, als es der Fall ist, nicht aber die Wahlentscheidung ausschließlich bestimmen.

Was man allerdings tun kann, ist seine Abgeordneten direkt befragen. Dies ist unter abgeordnetenwatch.de möglich. Hier kann man den Kandidaten seines Wahlkreises Fragen stellen, sofern sie sich auf der Seite teilnehmen. Überraschend viele tun dies und antworten auf die Fragen, die man ihnen stellt.

Was man auch tun könnte, wäre die medienpolitischen Sprecher der Länder mit Email-Anfragen zu diesem Thema zu bombardieren. Das Problem dabei: Rundfunk ist Ländersache. Die medienpolitischen Sprecher im Bundestag brauchen auf solche Anfragen nicht einzugehen, sondern können schlicht auf diesen Zusammenhang verweisen. Und Landtagswahlen sind nur in Bayern und Hessen. Trotzdem kann es sein, dass in der Hochphase des Wahlkampfs auf solche Anfragen eingegangen wird. Daher habe ich eine Liste aller medienpolitischen Sprecher mit Kontaktadresse zusammengestellt. Da Rundfunk Ländersache ist, macht es nur Sinn, diejenigen Sprecher anzuschreiben, die für das eigene Bundesland zuständig sind. Mein Entwurf für diese Email deckt sich weitgehend mit dem Entwurf für meinen Widerspruch zum Beitragsbescheid.

Sehr geehrte(r) Frau/ Herr ____,

ich bin in ___ wahlberechtigt. Eigentlich würde ich (wie in früheren Jahren) Ihrer Partei meine Stimme geben. Ich benutze allerdings keinen Rundfunk. Deswegen bin ich nicht mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einverstanden (der von Ihrer Partei mit beschlossen worden ist). Ich sehe dadurch meine Grundrechte verletzt und zwar in folgenden Punkten:

1) Art 1 GG besagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist. In der Rechtssprechung wird damit das Recht auf soziale Anerkennung verbunden. Die Begründung für den Rundfunkbeitrag ist, dass der öffentliche Rundfunk für jeden von allgemeinem Nutzen sei, ob man ihn nun empfängt oder nicht. Wer aber keinen Rundfunk benutzt, tut dies deshalb, weil er keinen Rundfunk nutzen will. Dies in der Regel deshalb, weil der- oder diejenige davon überzeugt ist, dass Rundfunk nicht nutzt, sondern schadet. Und zwar nicht nur einem selbst, sondern der Allgemeinheit. Wenn ich aus eben dieser Auffassung heraus keinen Rundfunk benutze, macht mich dies nicht zu einem Einzelgänger, sondern zum Angehörigen einer ähnlich denkenden Minderheit. Daher verletzt der Rundfunkbeitrags-staatsvertrag meine Menschenwürde, denn er gesteht nicht die Existenz dieser Minderheit zu. Stattdessen erlegt er ihr genau dieselben Pflichten wie Mediennutzern auf.

2. Diese Gleichbehandlung bedeutet für einen Menschen, der Rundfunk für schädlich hält, de facto eine Bestrafung für seine Denkweise. Dies verstößt direkt gegen Art 3 Abs 3 GG, welcher das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Anschauung beinhaltet, und indirekt gegen Art 5 Abs 1 GG, der in der Rechtssprechung dahingehend interpretiert worden ist, dass er auch passive Meinungsfreiheit beinhaltet.

3. In diesen zwei Beispielen zeigt sich, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Beschränkung der persönlichen Freiheit ist, welche Art 2 Abs 1 GG garantiert. Der Gesetzgeber darf diese Freiheit nur dann beschränken, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt und keine das gleiche Ergebnis erzielende Alternative denkbar ist. Das übergeordnete Interesse an der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist sehr wohl vorhanden, nicht aber im vollen Umfang seiner Leistungen, sondern begrenzt auf seinen (unzureichend definierten) Programmauftrag. Andere Alternativen zum Erreichen des selben Ziels wären denkbar gewesen, z. B. ein Mehrwertsteuerpunkt auf den Absatz von Rundfunkgeräten zur zweckgebundenen Abgabe, die Orientierung der Beitragshöhe an der Grundgebühr, die Abschaffung von Werbebeschränkungen bei Programmen, die nicht dem Programmauftrag zuzurechnen sind, und eine Revision des Umfangs, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausnehmen muss, um den Programmauftrag zu gewährleisten.

4. Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sicherarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.

5. Der Rundfunkbeitrag wird nicht von jeder Rundfunkanstalt separat, sondern zusammengefasst von der in Beitragsservice umbenannten GEZ erhoben. In diesem Zusammenhang sammelt die GEZ soziale Informationen über jeden Rundfunkteilnehmer. Die GEZ ist eine Verwaltungsgemeinschaft im Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten und somit nicht rechtsfähig. Will ich Auskunft darüber erhalten, ob die GEZ die über mich gesammelten Daten weitergibt und welche dies sind, muss ich bei der für mich zuständigen Rundfunkanstalt nachfragen. Dadurch, dass die GEZ selbstständig Daten sammelt, aber nicht für den Fall der unautorisierten Weitergabe belangt werden kann, entsteht ein hohes Risiko, dass sie genau dies tut - denn Behörden, die soziale Daten erheben, sind im Umfang ihres Informationsanspruchs durch Art 10 Abs 2 GG beschränkt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags hätte daher eine Anpassung des Systems der Rundfunkteilnehmererfassung erfolgen müssen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten - dies etwa dadurch, dass die GEZ als Institution abgeschafft und durch den einzelnen Rundfunkanstalten zugehörige, mit diesen rechtlich gleichgestellten Erhebungsstellen ersetzt worden wäre.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der bis zum 31.12.2012 galt, tat diesen Umständen dadurch Rechnung, dass er die Gebührenpflicht mit der Pflicht zur Anmeldung von Rundfunkgeräten verband. Damit blieb dem Individuum die Freiheit, rundfunkfrei zu leben und nur dann gebührenpflichtig zu werden, wenn er durch Erwerb eines Rundfunkgeräts die Absicht bewies, Rundfunk nutzen zu wollen. Ich verstehe nicht, warum Ihre Partei einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, die eine radikale Abkehr von diesem Rechtszugeständnis bedeutet. Denn wenn die allgemeine Möglichkeit der Rundfunknutzung, unabhängig davon, ob in einem Haushalt dazu Geräte vorhanden sind oder nicht, Grundlage der Rundfunkabgabe gewesen sein sollte, so hätte diese weitaus früher beschlossen werden können, nämlich als in den 80er Jahren der Netzausbau deutschlandweit vollzogen war, oder im Rahmen des Einigungsvertrags.

Dass diese Änderung zu einem Zeitpunkt geschieht, da Fernsehen seinen Status als Leitmedium allmählich verliert, veranlasst zu der Vermutung, dass der Rundfunkbeitrag nicht die Garantie des Programmauftrages zum Ziel hat, sondern die des Status Quo des Rundfunkwesens - ungeachtet dessen, ob die Allgemeinheit seine Leistungen nachfragt oder nicht. Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkwesen, das vom Interesse der Allgemeinheit durch Sicherstellung seines Finanzbedarfs abgekoppelt worden ist, kann dem Interesse der Allgemeinheit nicht dienen, da es sich nicht an diesem zu orientieren braucht. Aus diesem Grund wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diese Maßnahme kaum steigen, sondern weiter sinken, wie sich am statistischen Durschnittsalter der Nutzer (59 Jahre für die ARD, 61 Jahre für das ZDF) ablesen lässt.

Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daher für schädlich für das Interesse der Allgemeinheit, schädlich für die Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland, und schädlich letztendlich auch für die Akzeptanz und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Äußerungen zu folgen, finden Sie vielleicht auch die Zeit, mir zu antworten, ob Sie in meinen Ausführungen Fehler sehen. Dies wäre für mich entscheidend dafür, ob ich meine Stimme für Ihre Partei abgebe.

Mit freundlichem Gruß,




Die Adressen sind:

Bundestagsfraktionen (Medienpolitische Sprecher)
Wolfgang Börnsen, CDU/CSU: wolfgang.boernsen@bundestag.de
Martin Dörmann, SPD: martin.doermann@bundestag.de
Burkhardt Müller-Sönksen , FDP: mdb-b@soenksen.de, mdb-hh@soenksen.de
Kathrin Senger-Schäfer, Die Linke: kathrin.senger-schaefer@bundestag.de
Tabea Rößner, Bündnis 90/Die Grünen: tabea.roessner@bundestag.de


Landtagsfraktionen (Medienpolitische Sprecher)

Baden-Württemberg
CDU: Günther Martin Pauli, guenther-martin.pauli@cdu.landtag-bw.de
SPD: Andreas Stoch (Minister für Kultus, Jugend und Sport), andreas.stoch@spd.landtag-bw.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Alexander Salomon, mail@alexander.salomon.de
FDP/ DVP: Prof. Dr. Ulrich Goll, www.ulrich-goll.de


Bayern
CSU: Eberhard Sinner, esinner@t-online.de
SPD: Hans Joachim Werner, www.hans-joachim-werner.de
FDP: Julika Sandt, julika.sandt@fdp-fraktion-bayern.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Ulrike Gote, ulrike.gote@gruene-fraktion-bayern.de


Berlin
SPD: Frank Zimmermann, frank.zimmermann@spd-parlament-berlin.de
CDU: Christian Goiny, goiny@cdu-fraktion.berlin.de
Die Linke: Dr. Gabriele Hiller, gabrielle.hiller@linksfraktion-berlin.de
Piraten: Simon Weiß, sweiss@piratenfraktion-berlin.de
Bündnis 90/Die Grünen: Stephan Gelbhaar, info@stephan.gelbhaar.de


Brandenburg
SPD: Klaus Ness, klaus.ness@spd-fraktion.brandenburg.de
Die Linke: Kerstin Meier, kerstin.meier@dielinke-fraktion.brandenburg.de
CDU: Barbara Richstein, wahlkreis@barbara-richstein.de
FDP: Linda Teuteberg, buero@linda-teuteberg.de
Grüne: Marie Luise von Halem, mail@ml-halem.de


Bremen
SPD: Antje Grotheer, antje.grotheer@spd-bremen.org
CDU: Elisabeth Motschmann, motschmann@cdu-bremen.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Carsten Werner, carsten.werner@gruene-bremen.de
Die Linke: Kristina Vogt, kristina.vogt@linksfraktion-bremen.de


Hamburg
CDU: Andreas Wankum, andreas.wankum@cduhamburg.de
SPD: Hansjörg Schmidt, buero@hansjoerg-schmidt.de
GAL (Bündnis 90/ Die Grünen): Farid Müller, buerofarid.mueller@gal-fraktion.de
Die Linke: Kersten Artus, http://www.kerstenartus.info/
FDP: Katja Suding, katja.suding@fdp-fraktion-hh.de


Hessen
CDU: Karin Wolff, k.wolff@ltg.hessen.de
SPD: Michael Siebel, m.siebel@ltg.hessen.de
FDP: Dieter Posch, d.posch@ltg.hessen.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Tarek Al-Wazir, t.al-wazir@ltg.hessen.de

Die Linke: Dr. Ulrich Wilken, u.wilken@ltg.hessen.de


Mecklenburg-Vorpommern
SPD: Dr. Norbert Nieszery, norbert.nieszery@spd.landtag-mv.de
CDU: Vincent Kokert, kokert@cdu.landtag-mv.de
Die Linke: Helmut Holter, h.holte@die-linke.landtag.mv.de
Grüne: Ulrike Berger, ulrike.berger@fraktion.gruene-mv.de


Niedersachsen
CDU : Dirk Toepfer, info@dirk.toepfer.de
SPD: Petra Emmerich-Kopatsch, kontakt@emmerich-kopatsch.de
FDP: Horst Kortlang, horst.kortlang@lt.niedersachsen.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Gerald Heere, gerald.heere@lt.niedersachsen.de


Nordrhein-Westfalen
SPD: Alexander Vogt, alexander.vogt@landtag.nrw.de
CDU: Thorsten Schick, www.thorstenschick.de
FDP: Thomas Nückel, thomas.nueckel@landtag.nrw.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Oliver Keymes, www.keymes.de
Piraten : Daniel Schwerdt, www.daniel-schwerdt.de


Rheinland-Pfalz
SPD: Martin Haller, martin.haller@spd.landtag.rlp.de
CDU: Dr. Adolf Weiland, drweiland.mdl@t-online.de
Grüne: Bernhard Braun, bernhard.braun@gruene.landtag.rlp.de


Saarland
CDU: Uwe Conradt, mail@stadtratsfraktion.de
SPD: Sebastian Thule, s.thul@spd-saar.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Hubert Ulrich, fraktion@gruene-saar.de
Die Linke: Barbara Spaniol, b.spaniol@landtag-saar.de
Piraten: Michael Hilberer, kontakt@piratenfraktion-saarland.de


Sachsen
CDU: Sebastian Gemkow, sebastian.gemkow@slt.sachsen.de
Die Linke: Falk Neubert, falk.neubert@slt.sachsen.de
SPD: Dirk Panter, dirk.panter@slt.sachsen.de
FDP: Torsten Herbst, torsten.herbst@slt.sachsen.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, karl-heinz.gerstenberg@slt.sachsen.de


Sachsen-Anhalt
CDU: Markus Kurze, zukunft@markuskurze.de
Die Linke: Stefan Gebhardt, gebhardt.hettstedt@gmx.de
SPD : Thomas Felke, wahlkreisbuero.felke@web.de
Grüne: Sören Herbst, buero@soerenherbst.de


Schleswig-Holstein
CDU: Axel Bernstein, www.axel-bernstein.de
SPD : Peter Eichstädt , www.peter-eichstaedt.de
FDP: Ingrid Brand-Hückstädt: www.brand-hueckstaedt.de
https://www.facebook.com/BrandHueckstaedt
Grüne: keine Angabe


Thüringen
CDU: Gerold Wucherpfennig, wucherpfennig@cdu-landtag.de
Die Linke: André Blechschmidt, blechschmidt@die-linke-thl.de
SPD: Hans-Jürgen Döring, hans-juergen.doering@spd-thl.de
Bündnis 90/ Die Grünen: Carsten Meyer, info@meyergruen.de
FDP: Robert-Martin Montag, robert-martin.montag@fdp-lt.thueringen.de


alle Angaben ohne Gewähr von http://medienpolitik.eu, vervollständigt auf den Seiten der Parteien