Dienstag, 30. Dezember 2014

Gutachten des Finanzministeriums in Auszügen und Kommentar zu Pegida

Seit meinem letzten Beitrag ist die größte Neuigkeit den Rundfunkbeitrag betreffend wohl das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen mit dem Titel 'Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung', das eine grundlegende Reform des Rundfunksystems mit stärkerer Anbindung an die Grundversorgung nahelegt und in der Vorweihnachtszeit öffentlich gemacht worden ist. Es ist zu früh, darin einen ersten Sargnagel für den Rundfunkbeitrag zu sehen, denn Rundfunk ist Ländersache. Da der Bund in dieser Frage nichts zu melden hat, wird dieses Gutachten wie so viele andere auch erst einmal totgeschwiegen werden. Es bietet keine Rechtsgrundlage, aber einen hervorragenden Beleg für die Strittigkeit der Abgabenregelung in ihrer bestehenden Form, und kann daher als weiterführendes Argument verwendet werden. Es folgen einige der zitierfähigsten Auszüge für diejenigen, die noch an ihrer Klageschrift arbeiten oder auf Quellensuche sind; sie ersetzen aber nicht das Lesen des gesamten Textes, der einige sehr interessante Tabellen und Referenzen aufweist: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

"Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Die Zahl der Programmkanäle ist technologisch bedingt stark angestiegen, die Eintrittskosten für neue Programmanbieter sind rapide gesunken, durch die verstärkte Nutzung des Internets als Informationsmedium kommt es zu Überlappungen zwischen Print- und Rundfunkmarkt. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nach Ansicht des Beirats gibt es daher gute Gründe für einige Reformen im Rundfunkbereich. Erstens sollte ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben; die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Zweitens sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Drittens sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr, die beispielsweise dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt folgt, entscheiden. Viertens ist eine größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen dringend notwendig, um die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern." (Zusammenfassung, S. 6)

"Mit der Erstellung von Pressetexten auf ihren Informationsseiten im Internet haben sich die öffentlich-rechtlichen Medien jüngst in eine unmittelbare Konkurrenzsituation mit klassischen Printmedien begeben. Das Eintreten eines gebührenfinanzierten und nicht gewinnorientierten Konkurrenten in die Welt der journalistischen Printmedien und Informationsdienste hat nachhaltige Wirkungen auf die Struktur und Funktionsweise der Zeitungsmärkte. Die ohnehin schwierige Situation im Zeitungsmarkt wird durch die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verschärft. Das Eintreten von Dienstleistern, die mit einer starken Finanzierung und nicht profitorientiert um Marktanteile konkurrieren, verändert grundlegend die Natur des Wettbewerbs." (S. 7)

"Der Marktanteil von ARD, ZDF und den dritten Programmen der ARD, die vor Einführung des Privatfernsehens 1984 den Markt alleine beherrschten, lag 2013 nur noch bei 38 Prozent [Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF)]. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verliert nicht nur Marktanteile an private Programme, sondern verliert insgesamt durch das Internet an Bedeutung. Das Internet bietet dabei Sendeformate, die den klassischen Hörfunk- und Fernsehmedien vergleichbar sind und vermehrt über den Fernseher abgespielt werden können." (S. 8)

"Die veränderten technologischen Rahmenbedingungen und die dadurch ausgelösten Änderungen im Nutzerverhalten erfordern aus ökonomischer Perspektive eine Anpassung des Rundfunkmodells.
Solche Alternativmodelle zum jetzigen System sind – entgegen weitverbreiteter Auffassung – verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen." (S. 9)

"Ein Vergleich der Struktur und des Grads der öffentlichen Regulierung des Zeitungsmarkts mit der Gestaltung des Angebots von Hörfunk- und Fernsehprogrammen zeigt eine auffällige Asymmetrie. Der deutsche Gesetzgeber überlässt die Bereitstellung von journalistischen Informationsdiensten im Bereich der Printmedien weitgehend dem freien Marktgeschehen. Dort konkurrieren in Deutschland lokal und überregional im Allgemeinen mehrere private Anbieter von Zeitungen und Zeitschriften. Ein öffentliches Angebot einer öffentlich-rechtlichen Tageszeitung, produziert durch eine aus Gebühren finanzierte Zeitungsredaktion, gibt es nicht. (...) Daneben gibt es das verfassungsrechtlich wiederholt gestärkte und durch Zwangsabgaben finanzierte System des öffentlichen Rundfunks mit seinem eigenen Aufsichts- und Finanzierungssystem. Diese sehr unterschiedlichen Marktstrukturen sind überraschend. Printmedien und Rundfunkprogramme sind Produkte, die große Ähnlichkeiten aufweisen, auch wenn die Nutzerkreise unterschiedlich sind." (S. 12)

"Angesichts der heute bestehenden Parallelen in den technologischen und wirtschaftlichen Grundlagen beider Produktkategorien ist die Unterschiedlichkeit in der Gestaltung und Regulierung von Presse und Rundfunk durch den Gesetzgeber überraschend. Sie kann letztlich nur historisch erklärt werden, aus einer Zeit, in der die technologischen Unterschiede zwischen den Produktkategorien groß waren. Sie kann heute unter ökonomischen Gesichtspunkten damit nicht mehr begründet werden." (S. 13)

"Bereits im ersten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 196114 musste sich das Gericht mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen über damals in einem technischen Sinne noch absolut knappe Sende- und Übertragungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Das Gericht billigte die überkommene, nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, verlangte jedoch Staatsferne und im Sinne eines „Binnenpluralismus“ eine ausgewogene Programmgestaltung. Insbesondere die Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts wird nur als eine mögliche Form gesehen." (i.d.F. Zitat BVerfGE 12, 205 (262), S. 14)

Zur Problematik dieser Rechtsprechung gehört es, dass die Basis der rechtsdogmatischen Folgerungen ausschließlich mit Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische, sozialwissenschaftliche oder sonstige Fachliteratur einbezieht, der Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint. Das alles hat entsprechende Auswirkungen auf die rundfunkverfassungsrechtliche Literatur und damit die medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt. (S. 18)

"Mit dem Bedeutungsverfall der Informationsverbreitung über knappe Rundfunkkanäle verringern sich die politisch-gesellschaftlichen Risiken, die mit einem Übergang zu einer stärker konkurrenzwirtschaftlichen Organisation des Fernsehens einhergehen. Und auch mit der Entstehung von Medien mit ähnlicher Suggestivkraft verliert dieses Argument für die Sonderstellung
des öffentlichen Rundfunks an Bedeutung." (S. 30)

"Die Übernahme von Leistungen durch den öffentlichen Sektor und ihre Finanzierung durch Zwangsabgaben stehen unter dem Legitimierungszwang des Subsidiaritätsprinzips. Dieser Schluss ergibt sich aus grundlegenden ökonomischen Überlegungen. Legitim ist die Leistungserbringung durch den öffentlichen Sektor nur dann, wenn ein entsprechendes Leistungsangebot nicht privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlich zu organisieren ist, und zugleich die Qualität eines öffentlichen Angebots im Verhältnis zu den Kosten einen hinreichenden Mehrwert erbringt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte deshalb als Anbieter nur dort auftreten können, wo die Privaten selbst bei Setzung eines geeigneten regulatorischen Umfeldes ein gesellschaftlich und bildungspolitisch gefordertes Angebot nicht von sich aus anbieten würden." (S. 31)

"Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren." (S. 34f.)

Zum Jahresabschluss möchte ich mir erlauben, ein Thema anzuschneiden, das aus dem Ausland betrachtet das beherrschende Thema in Deutschland zu sein scheint: die Bewegung 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes', die es zum Zeitpunkt meiner Abreise noch gar nicht gab. Dabei verwundert zweierlei: Die enorme Geschwindigkeit, mit der sie an Popularität gewonnen hat, und die außergewöhnliche Härte, mit der sie von Politik und Medien verdammt wird. Es liegt nahe, hier einen Zusammenhang zu sehen: da 'Pegida' ein Symptom für ein wachsendes Unbehagen in den Schichten der Gesellschaft ist, die sich selbst wohl als liberal einstufen würden, trägt die vehemente Kritik zu ihrer Legitimierung bei. Die - vornehmlich in Westdeutschland beheimateten - Presseorgane, die sich darüber lustig machen, dass Pegida-Anhänger sie für Lakaien und Sprachrohre der Politik halten, führen dadurch selbst - ob gewollt oder ungewollt - die Abschottung dieser Leute herbei, wodurch es zu einer Spaltung der Öffentlichkeit kommt, die nur schwer wieder rückgängig zu machen sein wird. Henryk M. Broder hat darüber einen interessanten Artikel veröffentlicht (http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article135586551/Das-deutsche-Festival-des-Wahnsinns.html), der allerdings umgehend als Propaganda für Pegida diffamiert worden ist (https://www.freitag.de/autoren/mopperkopp/der-pegida-populist) - wie überhaupt im Umgang mit diesem Thema vor allem das Fehlen von Distanz und Sachlichkeit verwundert.

Erstaunlich, mit welcher Bereitwilligkeit Ostdeutschen 25 Jahre nach dem Mauerfall rechtsradikale Sympathien nachgesagt werden, so als ob es diese in Westdeutschland (etwa im Ruhrgebiet bezüglich den aus Südosteuropa zuwandernden Roma) nicht gäbe und Ostdeutschland quasi der Schandfleck eines ansonsten hehren demokratischen Landes sei. Dabei ist das Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie, dass man sich auf Diskussionen mit denen einlässt, die anderer Meinung als man selbst sind. Erstaunlich auch, wenn etwa in der FAZ den Dresdnern politische Naivität unterstellt wird, als ob diese immer noch im Tal der Ahnungslosen lebten, wenn die Bürger dieser Stadt - was in keinem Artikel über Pegida, den ich gelesen habe, erwähnt wird - sich jeden Februar zu tausenden versammeln, um eine Menschenkette um den Stadtkern zu bilden, damit Rechtsradikale daran gehindert werden, dessen Zerstörung im II. Weltkrieg für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Wenn zu lesen ist, dass Sachsen den bundesweit niedrigsten Anteil muslimischer Zuwanderer hätte, und die Dresdner somit gar keine Veranlassung hätten, sich vor diesen zu fürchten, belegt dies eindrucksvoll, dass die Verfasser dieser Zeilen nie in Dresden-Neustadt gewesen sind - einem multikulturellen Viertel, das den Vergleich mit Kreuzberg nicht unbedingt scheuen muss, mit allen positiven wie negativen Begleiterscheinungen. 

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Kritik an Pegida nicht berechtigt wäre - denn um beim Thema Neustadt zu bleiben: ohne dieses Viertel wäre Dresden nicht die europäische Stadt, die es sein will. Ein Plädoyer gegen 'Islamisierung' ist in einer Metropole völlig fehl am Platz. Mir persönlich geht diese Kritik nicht weit genug, weil sie oberflächlich und gehässig ist, und nicht vertieft, dass Pegida schon im Ansatz keine Bürgerbewegung ist, sondern ein diffuser Verein ohne klare politische Agenda, dessen Sinn sich mir auch bei näherer Betrachtung nicht erschließt. Ich bin Teil einer Bürgerinitiative gegen den Rundfunkbeitrag (gewesen), die zu diesem Thema Petitionen an den betreffenden Landtag gerichtet und dazu Unterschriften gesammelt hat. Das bedeutet, dass wir uns zu verschiedenen Gelegenheiten auf die Straße gestellt haben, um Unterschriften zu sammeln und das Gespräch mit unseren Mitbürgern zu suchen, dass wir Informationsveranstaltungen durchgeführt haben, dass wir Öffentlichkeitsarbeit geleistet haben, dass wir uns überlegt haben, wie ein gerechteres Modell der Rundfunkfinanzierung aussehen könnte. Obwohl der Rundfunkbeitrag noch ein übersichtliches Thema ist, verlangt es viel Zeit und Einsatz, sich in dieses Thema einzulesen, um Fragen danach beantworten zu können, warum er rechtlich und politisch falsch ist, und auf welche Art und Weise man sich dagegen zur Wehr setzen kann. Bei diesem wie bei jedem anderen politischen Thema ist es nicht damit getan, eine Menge Leute in Bewegung zu setzen. 

Ein diffuser Sammelbegriff wie 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes', der schon im Ansatz zeigt, wie krude die dahinter stehende Denkweise sein muss, schadet themenorientierten Bürgerinitiativen, wenn darunter alle möglichen sozialen und politischen Probleme benannt werden. Dadurch fügt man denen, die sich substantiell mit einem dieser Themen befassen, schweren Schaden zu, weil diese Gruppen mit 'Pegida' assoziiert werden. Dies ist dann ein gefundenes Fressen für die Politik: sie kann sich aufgrund des Mangels an fundierten Inhalten selbst die Absolution dafür erteilen, nichts auf das zu geben, was im Rahmen solcher Veranstaltungen angesprochen wird. 

Jeder, der sich von der bundesdeutschen Politik nicht vertreten und nicht ernstgenommen fühlt, hat meine volle Sympathie. Das Jahr 2014 hat viele Belege dafür geliefert, dass Deutschland mehr und mehr zum Obrigkeitsstaat wird - was es ja die meiste Zeit seiner Geschichte gewesen ist. Nicht nur der Rundfunkbeitrag ist ein Beispiel für eine Regelung, die alle betrifft, zu der aber niemand gefragt worden ist, auch die Mautgebühr ist ein solches: Nicht nur, dass es bereits eine sehr hohe Steuer gibt, die zum Zweck der Verbesserung der Infrastruktur erhoben wird - die Mineralölsteuer -, es ist zudem offensichtlich, dass die geplante Erstattung über die Kraftfahrzeugsteuer nicht konform mit europäischem Recht ist - trotzdem setzt sich die Bundespolitik darüber hinweg und nimmt einen Rechtsstreit in Kauf, an dessen Ende mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alle diese Abgabe werden zahlen müssen. Nur in diesem Fall wird der Rechtsstreit mit Brüssel ausgefochten werden. Dies wird Jahre dauern, in denen die neue Abgabe Realität werden wird. Wenn irgendwann in den nächsten Jahren nicht mehr wie angekündigt eine Erstattung über die Kraftfahrzeugsteuer erfolgen wird, wird die Bundesregierung dem Bürger vorgaukeln, daran sei Brüssel Schuld - was Nahe legt, dass dieses Resultat bei der höchst komplizierten Gestaltung der Abgabe bereits mit einkalkuliert worden ist. Erstaunlich auch die offenkundige Divergenz zum Rundfunkbeitrag: während dieser ja geräte- und nutzungsunabhängig eingezogen wird, wird die Maut nach Hubraum, also ganz besonders auf Nutzung und Gerät bezogen, erhoben. Auch die Reform der Erbschaftssteuer ist so ein Beispiel, da sie nicht nur Superreiche betreffen wird, wie dies zu ihrer Legitimation kolportiert wird, sondern jeden Eigentümer eines Familienunternehmens, also einen Großteil des Mittelstands - darunter viele Kleinbetriebe, wovon auch deren Verschuldungsfähigkeit betroffen sein wird. Auch die durch Frühverrentung offensichtlich gewordene Besteuerung von Riesterverträgen ist ein eklatantes Beispiel einer Politik, der es ausschließlich um Einnahmenmaximierung geht und nicht um das, was daraus finanziert wird. Dazu wird im neuen Jashr auch der außenpolitische Kurs die Ukraine betreffend gehören: ihr Haushalt wird - ähnlich wie der des Kosovo, aber in viel größerem Maßstab - auf Jahre hinaus von außen - also von der EU - finanziert werden müssen. 

In all diesen Fragen ist bürgerlicher Widerstand legitim und aufgrund der schweren möglichen Konsequenzen auch bitter notwendig. Auf dem Asylrecht herumzureiten, wie 'Pegida' dies tut, ist dagegen wenig konstruktiv. Denn zum einen gibt es nun einmal heute wesentlich mehr Konflikte und somit Flüchtlinge in der Welt als noch vor einigen Jahren, es ist daher nicht gerade abendländisch christlich oder patriotisch europäisch, sie abzulehnen und ein begründetes und im EU-Recht verankertes Recht auf Asyl in Frage zu stellen. Zum anderen ist dies primär ein soziales, materiell nicht messbares Problem, wohingegen sich politische Fragen wie die zuvor angesprochenen in Zahlen und Paragraphen ausdrücken lassen. Deshalb meine Bitte(n) zum Jahresausklang: Unterstützen Sie 'Pegida' nicht. Suchen Sie sich Bürgerinitiativen in Ihren Heimatorten, die sich fundiert und organisiert mit den Problemen beschäftigen, über die Sie sich sorgen. Investieren Sie mehr von Ihrer Freizeit, um mit Gleichgesinnten eine Veränderung dieser Zustände anzustreben. 'Pegida' mag einen Sinn erfüllen, nämlich als Inspiration für weitergehende, langfristige, themenbezogene Proteste zu dienen. Bleibt es jedoch bei der jetzigen Spaltung zwischen einem besserwisserischen Protestlager und einer besserwisserischen Politik, nützt dies am Ende keinem.