Mittwoch, 15. Januar 2014

kompletter negativer Widerspruchsbescheid des MDR





1 Kommentar:

  1. Ich habe nun die bittere Erfahrung gemacht das trotz Urteil vom Bundesverfassungsgericht bei einem Teilnehmer mit kleiner Rente plus Wohngeld dieser befreit werden musste ich dagegen habe keine Befreiung auf Grund dieses Urteils bekommen. Die hiesigen Verwaltung und Oberverwaltungsgerichte reiten ständig auf irgendwelchen Sozialleistungen herum die ich ja beantragen könnte. Ich habe selber auch nur eine kleine Rente plus Wohngeld. Störrt die Gerichte nicht.Man will mich zwingen ALG 2 zu beantragen damit ich von der GEZ Gebühr befreit werden könnte. Toll. Soll dem Staat zur Last fallen um von einer Zwangsgebühr befreit werden zu können. Zu allem überfluss weil mir die Prozesskostenhilfe verwehrt wurde muss ich nun die bisherigen Gerichtskosten und noch anteilig Anwaltsgebühren die nicht von dem Beratungsschein gedeckt werden bezahlen. Und noch die rückständigen GEZ Gebühren. Fragt sich wirklich wo wir hier sind. Nur weis ich nicht wie ich das alles bezahlen soll. Rente plus Wohngeld sind grade mal 630,00 Euro. Davon eben Wohnung, Strom, Heizung ect. plus die Raten für eine Sache die voll inne Büchs gegangen ist. Wenn ich das gewusst hätte wäre ich nicht zum Anwalt um gegen die GEZ Gebühren Einspruch einzulegen. Wäre billiger geworden. Also klagen nur wenn man Rechtsschutzversichert ist. Sonst hat man die A....... Karte.

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