Sonntag, 14. Februar 2016

Warten aufs Bundesverwaltungsgericht

Ein Lebenszeichen um zu verdeutlichen, dass dieser Blog nicht etwa tot ist. Es ist nur nichts über die letzten Beiträge hinausgehendes passiert.

Am 16. und 17. März werden in Leipzig die Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag stattfinden, von deren Ergebnis auch der Verlauf meiner eigenen Klage abhängen wird. Mit einer Urteilsbegründung wäre dann frühestens Mitte April zu rechnen. Entweder es finde sich daraufhin mehrere Kläger, die bei Ablehnung weiter vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies wäre mit der Notwendigkeit des Einholens von Rechtsgutachten verbunden. Je nachdem, ob diese Kosten geteilt werden können, werde ich weitermachen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klärung direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterreicht, was bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist. Da Christoph Degenhart, einer der bedeutendsten Kritiker des Rundfunkbeitrags, ebenfalls in Leipzig am Sächsischen Verfassungsgericht tätig ist, hege ich die leise Hoffnung, dass es so kommen wird.

Inzwischen sind zu den ohnehin nicht wenigen Bedenken bezüglich des Rundfunkbeitrags auch noch ein paar mehr hinzugekommen. Da wäre einmal die von der Webseite "Postillon" wunderbar veralberte Dreistigkeit, einen aus Rundfunkbeiträgen produzierten Til-Schweiger-Tatort ins Kino zu bringen und den Beitragszahler somit mehrfach abzukassieren. Weitaus wichtiger: Durch den voraussichtlich Anfang März erscheinenden 20. Prüfungsbericht der KEF steht nunmehr fest, was ich in früheren Beiträgen schon vermutet hatte: ein Viertel des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht für Pensionsbezüge zusätzlich zur gesetzlichen Rente drauf, Tendenz steigend. Also nicht etwa für Gehälter, sondern rein für Altersrückstellungen. Seit dem letzten Bericht ist die Quote nochmals angestiegen. Dass es schon durchgesickert und bereits in FAZ und Süddeutscher Zeitung behandelt worden ist, ist ein deutliches Indiz für ein gehöriges Rumoren hinter den Kulissen. Sobald der Bericht erschienen ist, werde ich ihn in einem gesonderten Beitrag behandeln. Interessant sind dabei vor allem die Perspektiven: in einem dauerhaften Nullzinsumfeld dank EZB müssten die Beiträge nämlich langfristig allein deshalb steigen, weil Altersrückstellungen nicht mehr gewinnbringend angelegt werden können. Das wäre noch mehr Wasser auf den Mühlen der Beitragsgegner.

Die politischen Querelen um den Rundfunk kann ich aus der Distanz vielleicht nicht so klar beurteilen. Sie scheinen aber immer unerträglicher zu werden. Wenn die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer sich zu fein dazu ist, an einer Wahlkampfdebatte mit der verhassten, aber in Umfragen nunmal bei 12% liegenden AfD teilzunehmen, ist das erschreckend. Es zeugt von Demokratieverständnis à la "Was öffentliche Meinung ist, bestimmen wir". Dieselbe Malu Dreyer hatte sich bei Abweisung der Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag in Rheinland-Pfalz hocherfreut darüber gezeigt, dass dessen Rechtmäßigkeit nunmehr eindeutig belegt sei. Man gönnt ihr daher die vorauszusehende Niederlage gegen Julia Klöckner von Herzen. Diese hatte bekanntermaßen die geniale Idee, der geplanten Veranstaltung ebenfalls fernzubleiben, mit der zutreffenden Aussage, man müsse die AfD schon argumentativ und in der Öffentlichkeit entwerten, sonst mache man diese Protestpartei nur stärker.

Was die AfD nun so stark macht, scheint aus der Distanz wiederum klarer erkennbar zu sein als in Deutschland selber: ein seit den Ereignissen der Neujahrsnacht in Köln erkennbarer, typisch deutscher Hang zur Selbstzerfleischung. Eine Seite machte sofort Migranten für die Übergriffe verantwortlich, die andere warf dieser Seite sofort Fremdenhass als Motiv vor. Das eine war genauso unvernünftig wie das andere. Wenn man schon einmal außerhalb von Mitteleuropa gewesen ist, oder auch nur Bekannte in Großbritannien oder Frankreich hat, dann kennt man das Phänomen des "Antanzens" bereits, wenn auch nicht in so überwältigend hoher Zahl von Angreifern. Man möchte meinen, dass sich irgendein Journalist den Bildern aus Kairo im Jahre 2011 hätte entsinnen können, als erstmals auf dem Tahrir-Platz Frauen - züchtig in Abajas gekleidet - von einer wildgewordenen Männermenge vor Kameras entblößt und genötigt wurden. Anhand dessen hätte man schnell dem Vorwurf begegnen können, es handle sich bei den Tätern um Syrer und nicht um Nordafrikaner. Ich selbst habe versucht, diesem falschen Eindruck auf Kommentarseiten entgegenzuwirken. 

Andererseits bezeichnet das andere Lager solche Unmutsäußerungen kollektiv als rassistisch und befleißigt sich dabei nicht weniger rabiaten Anfeindungen, weil es sich im Besitz der einzigen Wahrheit wähnt. Die schon seit jeher äußerst unsympathische Oberlehrerhaftigkeit der deutschen Linken ist hierbei mit einer seit Jahrzehnten nicht mehr so heftigen Klarheit zum Vorschein gekommen, bis hin zur verbalen Aufforderung zum politischen Mord an AfD-Anhängern auf der jüngsten Demonstration anlässlich der Sicherheitskonferenz in München. Hieran zeigt sich, dass die politische Linke, wie ihr zum Beispiel von Henryk M. Broder oft vorgeworfen worden ist, nie wirklich der politischen Gewalt der RAF abgeschworen hat, die in manchen Kreisen nach wie vor heroisiert wird. Es ist mir ein ziemliches Rätsel, wieso weder in den bürgerlichen Medien noch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Gewaltandrohung von welcher Seite auch immer protestiert wird. Stattdessen regt man sich über die AfD auf, deren Strategie der Provokation somit voll aufgeht. Man nimmt ausschließlich rechte Gewalt gegen Flüchtlingsheime, unter Generalverdacht gestellte Russlanddeutsche und intolerante integrierte Migranten war. Während es wichtig ist, auf all dies hinzuweisen - ohne zugleich die Gewaltbereitschaft linker Gruppen zu kritisieren, macht man alles nur noch schlimmer. Denn die verunsicherte Mitte geht dadurch den Einflüsterungen der AfD über die "Lügenpresse" leichter auf den Leim und wird diese zu einem dauerhaften Bestandteil des politischen Lebens wählen. 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt dazu allerdings ganz und gar nicht bei, sondern wirkt eher hilflos und fast schon bemitleidenswert - auf eine Phase realitätsfremder Euphorie folgt nun eine der realitätsfremden Ängste. Da dieses Phänomen aus der Gesellschaft selbst kommt und die Verantwortung dafür in einer epochalen politischen Fehlentscheidung zu suchen ist, können Medien das gegenseitige Beharken wohl nur wiedergeben und nichts zur Suche nach tragfähigen Lösungen beitragen. Wie soll man zum Beispiel kommentieren, dass der französische Premierminister Manuel Valls gerade erst wieder gesagt hat, Frankreich werde maximal 30000 Flüchtlinge aufnehmen, und die europäische  Grenzbehörde Frontex, es sei in diesem Jahr mindestens mit einer weiteren Million Flüchtlingen zu rechnen? Wenn das Versagen der deutschen Staatschefin so eindeutig ist, braucht man dazu wirklich nichts mehr zu sagen.


Montag, 23. November 2015

Begründung zum Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht



Die aktuelle politische Lage lässt die Beschäftigung mit dem Rundfunkbeitrag wieder einmal trivial erscheinen. Aus der Distanz erscheint Europa im allgemeinen und Deutschland im besonderen zunehmend am Rande des Zusammenbruchs zu stehen. Ein französischer Arbeitskollege, den ich letzte Woche beim ersten Aufeinandertreffen nach den Pariser Anschlägen fragte, ob er seinen Schock schon verwunden habe, meinte darauf nüchtern, dass er gar nicht schockiert gewesen sei. Denn eine solche Katastrophe sei nur eine Frage der Zeit gewesen. Was – wie mir sofort einfiel – uneingeschränkt auch über Deutschland gesagt werden kann. Es steht inzwischen außer Frage, dass es auch dort jederzeit zu einem terroristischen Anschlag kommen kann. Die Frage ist lediglich, wann dies geschehen wird und wie lange es den Behörden noch gelingt, dies zu verhindern. Die ohnehin schon instabile politische Lage dürfte dann von einem Extrem ins andere kippen. Verfolgt man die Nachrichten aus dem Ausland, ist den Berichtenden die Unsicherheit deutlich anzumerken. Und vielleicht muss es erst so kommen, bevor Politik und Presse aufwachen und nicht nur gegen die Situation ausnutzende Rechte anschreiben und vorgehen, sondern auch gegen verfassungsfeindliche islamistische Salafisten, welche mit ihrer Radikalisierung den Terror erst ermöglichen. Vielleicht muss erst ein Anschlag erfolgen, bevor aus Syrien heimkehrende deutsche Staatsbürger nicht zurück ins öffentliche Leben gelassen werden, weil man dann endlich die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung weltweit unter Strafe stellt, und nicht nur die im eigenen Land. Vorerst muss man feststellen, dass auch die Anschläge von Paris nicht dazu führen, eine seit langem verzerrte religiöse Toleranz zugunsten der allgemeinen Sicherheit zu überdenken – dass aber die Behörden in der Realität angekommen sind und viel effektiver und zielgenauer arbeiten, als man es ihnen noch vor kurzem zugetraut hatte. 

Angesichts dessen fällt es mir schwer, mich mit dem im Vergleich dazu unbedeutenden Thema Rundfunkbeitrag zu beschäftigen. Aber abgesehen davon, dass die Affäre um Xavier Naidoo’s erst aufoktroyierte, dann zurückgezogene Teilnahme am Eurovision Contest einmal mehr unterstreicht, wie selbstherrlich und lächerlich die ARD auftritt und wie verwundbar sie sich dadurch macht – es gibt Neuigkeiten.

So ist inzwischen durch meinen Anwalt die Begründung für den Antrag auf Zulassung zur Berufung ergangen. Diese beruht auf “ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Urteils” nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Diese Zweifel werden mit der grundrechtswidrigen Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags begründet. Als Vorzugslast und damit Gebühr oder Beitrag darf die Medienabgabe nicht an das bloße Vorhandensein einer Wohnung geknüpft werden, denn diese ist “ein Grundbedürfnis des menschlichen Daseins”, Mediennutzung aber nicht. Daraus folgt ein Verstoß gegen Art. 104a ff. GG.

Ferner wird auf die fehlende Gegenleistung verwiesen. Wie ich selbst in früheren Postings geschrieben habe ist die Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrags ein dadurch entstehender Nutzvorteil. Hier verweist der Anwalt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 juris, Rn. 39 und 41), in dem explizit gesagt wird, dass Medienabgaben „nicht als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinn eines Leistungsaustausches“ zu betrachten sind. Die Ausgestaltung als Vorteilslast steht damit im Widerspruch zur bestehenden Rechtsprechung.

Es wird ferner auf den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG verwiesen, von dem ich auch in meiner Klagebegründung schrieb. Da der Rundfunkbeitrag von der Allgemeinheit erhoben wird, gleichzeitig aber eine mit Nutzvorteilen verbundene Sonderabgabe sein soll, wird wesentlich Ungleiches gleich behandelt, was das entscheidende Kriterium einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG ist. Die mit der Gleichsetzung von Rundfunknutzern und Wohnungsinhabern erfolgende unzulässige Typisierung, auf die ich ebenfalls mehrmals hingewiesen habe, stellt ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar.


Letztlich stellt die Verweigerung der Berufung einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG dar, da dem Kläger kein anfechtbarer Verwaltungsakt erteilt wird und er dadurch gezwungen wird, den Rechtsweg durch Nichtzahlung der Abgabe beizubehalten. Das ist nun etwas Neues: im Grunde wäre durch das Urteil aus 1. Instanz die Forderung der Rundfunkanstalt an mich vollstreckbar. Würde sie dies allerdings tun, ohne dass mir die Berufung offensteht, kann ich die Zahlung unter Hinweis darauf verweigern und somit die Aufnahme eines neuen Rechtsstreits durch die Rundfunkanstalt erzwingen – nämlich um die Frage, ob eine Forderung aus einem erstinstanzlichen Urteil auch dann vollstreckt werden kann, wenn dem Schuldner die Berufung verweigert wird. Das ist ein hochbrisanter Punkt. Die Rundfunkanstalt hat mit Aufnahme des Verfahrens auf eine Vollstreckung bis zum richterlichen Entscheid verzichtet – zum einen sicherlich, um sich nicht mehr Arbeit als nötig aufzuhalsen, zum anderen aber bestimmt auch zur Vermeidung von Rückzahlungspflichten. Denn die würden wie im umgekehrten Fall verzinst.   

Das erklärt auch, warum es recht wahrscheinlich ist, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im nächsten Jahr ruhend gestellt wird. Würden erstinstanzliche Beschlüsse, die in die Berufung gehen, vollstreckt, und würden Oberwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht am Ende doch beschließen, dass der Rundfunkbeitrag grundrechtswidrig ist, müssten die Beiträge aus allen knapp 4400 laufenden Verfahren komplett und verzinst erstattet werden. Das entspräche in etwa einer im Vergleich zum Gesamtetat bescheidenen Million Euro, aber die Kompromissbereitschaft zeigt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner juristischen Sache längst nicht so sicher ist, wie er offiziell tut.

Zum Schluss wie angekündigt ein Vergleich zwischen meinen bisher angelaufenen Kosten im Vergleich zum dem, was ich im Falle der Zahlung des Rundfunkbeitrags bezahlt hätte:

Zahlung des Rundfunkbeitrags bis Entscheid 2. Instanz (Mai 2016)              €694.50          

Bisherige Rechtskosten: Gerichtskostenvorschuss                                             €105.00

Voraussichtliche Gesamtkosten der 2. Instanz (bei Klageabweisung)            €487.00

Die Forderung der Gegenseite wurde vom Gericht abgewiesen, da sie Antrag auf Terminsaufhebung gestellt hatte. Infolgedessen habe ich keine Zusatzkosten zu tragen.  


Daraus folgt: wäre ich im Land geblieben, käme die Summe dessen, was ich an Rundfunkbeiträgen bezahlt hätte, höher als die Summe der Rechtskosten, die ich bis zum voraussichtlichen Abschluss des Rechtsstreits in 2. Instanz zu leisten habe. Auf Mai 2016 komme ich, weil die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, bis zu dem das Verfahren ruhend gestellt werden soll, für Ende März oder Mitte April nächsten Jahres anberaumt ist. Mit einer Urteilsverkündung ist daher frühestens im Mai 2016 zu rechnen. Dadurch, dass ich das Land verlassen habe, entfällt dieser “Einsparungseffekt”. Aber man sieht daran, dass die Kostenfrage sich durch die Dauer des Verfahrens aufhebt – genauso, wie ich in meinem ersten Posting im Mai 2013 dargelegt hatte.