Ein Lebenszeichen um zu verdeutlichen, dass dieser Blog nicht etwa tot ist. Es ist nur nichts über die letzten Beiträge hinausgehendes passiert.
Am 16. und 17. März werden in Leipzig die Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag stattfinden, von deren Ergebnis auch der Verlauf meiner eigenen Klage abhängen wird. Mit einer Urteilsbegründung wäre dann frühestens Mitte April zu rechnen. Entweder es finde sich daraufhin mehrere Kläger, die bei Ablehnung weiter vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies wäre mit der Notwendigkeit des Einholens von Rechtsgutachten verbunden. Je nachdem, ob diese Kosten geteilt werden können, werde ich weitermachen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klärung direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterreicht, was bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist. Da Christoph Degenhart, einer der bedeutendsten Kritiker des Rundfunkbeitrags, ebenfalls in Leipzig am Sächsischen Verfassungsgericht tätig ist, hege ich die leise Hoffnung, dass es so kommen wird.
Inzwischen sind zu den ohnehin nicht wenigen Bedenken bezüglich des Rundfunkbeitrags auch noch ein paar mehr hinzugekommen. Da wäre einmal die von der Webseite "Postillon" wunderbar veralberte Dreistigkeit, einen aus Rundfunkbeiträgen produzierten Til-Schweiger-Tatort ins Kino zu bringen und den Beitragszahler somit mehrfach abzukassieren. Weitaus wichtiger: Durch den voraussichtlich Anfang März erscheinenden 20. Prüfungsbericht der KEF steht nunmehr fest, was ich in früheren Beiträgen schon vermutet hatte: ein Viertel des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht für Pensionsbezüge zusätzlich zur gesetzlichen Rente drauf, Tendenz steigend. Also nicht etwa für Gehälter, sondern rein für Altersrückstellungen. Seit dem letzten Bericht ist die Quote nochmals angestiegen. Dass es schon durchgesickert und bereits in FAZ und Süddeutscher Zeitung behandelt worden ist, ist ein deutliches Indiz für ein gehöriges Rumoren hinter den Kulissen. Sobald der Bericht erschienen ist, werde ich ihn in einem gesonderten Beitrag behandeln. Interessant sind dabei vor allem die Perspektiven: in einem dauerhaften Nullzinsumfeld dank EZB müssten die Beiträge nämlich langfristig allein deshalb steigen, weil Altersrückstellungen nicht mehr gewinnbringend angelegt werden können. Das wäre noch mehr Wasser auf den Mühlen der Beitragsgegner.
Die politischen Querelen um den Rundfunk kann ich aus der Distanz vielleicht nicht so klar beurteilen. Sie scheinen aber immer unerträglicher zu werden. Wenn die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer sich zu fein dazu ist, an einer Wahlkampfdebatte mit der verhassten, aber in Umfragen nunmal bei 12% liegenden AfD teilzunehmen, ist das erschreckend. Es zeugt von Demokratieverständnis à la "Was öffentliche Meinung ist, bestimmen wir". Dieselbe Malu Dreyer hatte sich bei Abweisung der Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag in Rheinland-Pfalz hocherfreut darüber gezeigt, dass dessen Rechtmäßigkeit nunmehr eindeutig belegt sei. Man gönnt ihr daher die vorauszusehende Niederlage gegen Julia Klöckner von Herzen. Diese hatte bekanntermaßen die geniale Idee, der geplanten Veranstaltung ebenfalls fernzubleiben, mit der zutreffenden Aussage, man müsse die AfD schon argumentativ und in der Öffentlichkeit entwerten, sonst mache man diese Protestpartei nur stärker.
Was die AfD nun so stark macht, scheint aus der Distanz wiederum klarer erkennbar zu sein als in Deutschland selber: ein seit den Ereignissen der Neujahrsnacht in Köln erkennbarer, typisch deutscher Hang zur Selbstzerfleischung. Eine Seite machte sofort Migranten für die Übergriffe verantwortlich, die andere warf dieser Seite sofort Fremdenhass als Motiv vor. Das eine war genauso unvernünftig wie das andere. Wenn man schon einmal außerhalb von Mitteleuropa gewesen ist, oder auch nur Bekannte in Großbritannien oder Frankreich hat, dann kennt man das Phänomen des "Antanzens" bereits, wenn auch nicht in so überwältigend hoher Zahl von Angreifern. Man möchte meinen, dass sich irgendein Journalist den Bildern aus Kairo im Jahre 2011 hätte entsinnen können, als erstmals auf dem Tahrir-Platz Frauen - züchtig in Abajas gekleidet - von einer wildgewordenen Männermenge vor Kameras entblößt und genötigt wurden. Anhand dessen hätte man schnell dem Vorwurf begegnen können, es handle sich bei den Tätern um Syrer und nicht um Nordafrikaner. Ich selbst habe versucht, diesem falschen Eindruck auf Kommentarseiten entgegenzuwirken.
Andererseits bezeichnet das andere Lager solche Unmutsäußerungen kollektiv als rassistisch und befleißigt sich dabei nicht weniger rabiaten Anfeindungen, weil es sich im Besitz der einzigen Wahrheit wähnt. Die schon seit jeher äußerst unsympathische Oberlehrerhaftigkeit der deutschen Linken ist hierbei mit einer seit Jahrzehnten nicht mehr so heftigen Klarheit zum Vorschein gekommen, bis hin zur verbalen Aufforderung zum politischen Mord an AfD-Anhängern auf der jüngsten Demonstration anlässlich der Sicherheitskonferenz in München. Hieran zeigt sich, dass die politische Linke, wie ihr zum Beispiel von Henryk M. Broder oft vorgeworfen worden ist, nie wirklich der politischen Gewalt der RAF abgeschworen hat, die in manchen Kreisen nach wie vor heroisiert wird. Es ist mir ein ziemliches Rätsel, wieso weder in den bürgerlichen Medien noch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Gewaltandrohung von welcher Seite auch immer protestiert wird. Stattdessen regt man sich über die AfD auf, deren Strategie der Provokation somit voll aufgeht. Man nimmt ausschließlich rechte Gewalt gegen Flüchtlingsheime, unter Generalverdacht gestellte Russlanddeutsche und intolerante integrierte Migranten war. Während es wichtig ist, auf all dies hinzuweisen - ohne zugleich die Gewaltbereitschaft linker Gruppen zu kritisieren, macht man alles nur noch schlimmer. Denn die verunsicherte Mitte geht dadurch den Einflüsterungen der AfD über die "Lügenpresse" leichter auf den Leim und wird diese zu einem dauerhaften Bestandteil des politischen Lebens wählen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt dazu allerdings ganz und gar nicht bei, sondern wirkt eher hilflos und fast schon bemitleidenswert - auf eine Phase realitätsfremder Euphorie folgt nun eine der realitätsfremden Ängste. Da dieses Phänomen aus der Gesellschaft selbst kommt und die Verantwortung dafür in einer epochalen politischen Fehlentscheidung zu suchen ist, können Medien das gegenseitige Beharken wohl nur wiedergeben und nichts zur Suche nach tragfähigen Lösungen beitragen. Wie soll man zum Beispiel kommentieren, dass der französische Premierminister Manuel Valls gerade erst wieder gesagt hat, Frankreich werde maximal 30000 Flüchtlinge aufnehmen, und die europäische Grenzbehörde Frontex, es sei in diesem Jahr mindestens mit einer weiteren Million Flüchtlingen zu rechnen? Wenn das Versagen der deutschen Staatschefin so eindeutig ist, braucht man dazu wirklich nichts mehr zu sagen.
Hmmm. Ich weiß ja nicht, was Deine Gründe sind, gegen die GEZ zu klagen. Ich selbst finde den Umstand des Zwangs dieser Abgabe auch falsch und die Macht mit welcher fehlende Beiträge, einer staatlichen Steuer gleich, eingetrieben werden, verwirrend. Wie es sein kann, dass Finanzämter Konten sperren aufgrund von ungeleisteten "Beiträgen". Aber wenn Du hier in Deinem Blog über die journalistische Entwicklung oder die Themensetzung der Öffentlich Rechtlichen berichtest, so kann man den Eindruck gewinnen, Du würdest Sie auch konsumieren. Demzufolge nutzt Du sie auch...
AntwortenLöschenAlso erstens bin ich emigriert, was ich in früheren Posts geschrieben habe. Zweitens habe ich Medienwissenschaften studiert, was ich ebenfalls in früheren Posts geschrieben habe. Bevor Du versuchst, mir einen Widerspruch zu unterstellen, solltest Du die Beiträge auch lesen.
AntwortenLöschenWir könnten hier noch Unterstützer gebrauchen.
AntwortenLöschenhttp://rundfunkbeitragsklage.de/
Nehmen Sie mir es nicht übel, aber ich sehe dieses Unterfangen äußerst skeptisch. Es ignoriert den in meinem Blog immer wieder verdeutlichten Umstand, dass Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig sind. Außerdem handelt es sich beim Betreiber um eine politische Organisation. So, wie die Klage auf der Seite dargestellt wird, wäre der Kläger entweder eine private Person als Mitglied der betreffenden Partei, oder aber diese selbst, sofern sie gewerbliche Röumlichkeiten unterhält (eher unwahrscheinlich). Wer diese Intiative unterstützt, hat somit selber nichts davon. Ich sehe mich daher dazu veranlasst, vor der Unterstützung der Seite http://rundfunkbeitragsklage.de/ ausdrücklich zu warnen, zumal die angestrebte Summe weit über den tatsächlich entstehenden Rechtskosten liegt.
LöschenZitat:
LöschenWir praktizieren für unsere Mandanten jedoch in geeigneten Fällen die Sammelklage durch eine besondere Konstruktion: Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten "Zweckgesellschaft" zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine "Sammelklage", sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft. Dem Gericht kann durch den geballten Auftritt der Geschädigten ein Eindruck davon vermittelt werden, dass das Vorgehen der Schädiger nicht nur ein bedauerlicher Einzelfall, sondern eine gezielte Masche ist.
Quelle:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/wissen/klage-sammelklagen/
Nun zur Rundfunkbeitragsklage:
Die Grundrechte einzufordern ist nicht nur für den verfassungswidrigen Rundfunkstaatsvertrag förderlich, sondern auch in vielen anderen Fällen, in denen die Staatsmacht den Bürger entmündigt.
So zum Beispiel in Bayern, wo der Seehofer in selbstherrlicher Weise einfach den Landtag übergeht und den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Wissen des Landtages unterschreibt.
Oder auch die Gerichte, die die Grundrechte einfach ignorieren und als Richter tätig werden ohne dass diese die unabhängige Judikative unmißverständlich einfordern.
u.s.w.
Ich habe am Beispiel eines Kleingärtnervereins bereits erläutert, wie dies im Fall des Rundfunkbeitrags abläuft. Ich habe ebenfalls dargelegt, dass die Einforderung von Grundrechten unter das subjektiv-äffentliche Recht fällt (http://www.lexexakt.de/glossar/subjektivesoeffentlichesrecht.php). Was Sie beschreiben betrifft materielle Ansprüche, wenn z.B. von einer Zweckgemeinschaft für eine gemeinsame Schädigung Schadensersatz gefordert wird. Es ist im übrigen für einen Rechtsstaat charakteristisch, dass Einzelpersonen diese Rechte einfordern können. Denn so wird vermieden, dass Gruppierungen die juristische Definition von Grundrechten durch programmatische Klagen definieren können.
LöschenWas regen wir uns eigentlich auf? Lasst doch die Gerichte darüber entscheiden, ob die Gebühren nun im Voraus eingezogen werden dürfen oder dies aus welchen Gründen auch immer unterbleiben soll.
AntwortenLöschenVielmehr sollte die Gebührenhöhe ein wenig nähere Beleuchtung finden und weshalb Arbeitslosengeld-Empfänger oder sich am Existenzminimum befindende Rentner auch zur Kasse gebeten werden, während jeder Hartz 4 Deutsche oder Asylsuchende und in Deutschland Integrierte Hartz 4 -Empfaenger, sich mit Fug und Recht davon befreien lassen kann.
Was haben die am Existenzminimum lebenden Rentner z.B. denn verbrochen, ausser gearbeitet zu haben, dass diese mit einer solchen Geißel bestraft werden, jedoch als brave Bürger ihre Rechnung, die mit Einführung des Euros
sich erheblich nach oben bewegte, während die Rente halbiert wurde, bezahlen.
Trotz der erheblichen Zahlungsverweigerungen, dies sei noch nebenbei erwähnt, hat sich,gegenüber vorher die Einnahme nach oben bewegt und zwar erheblich, da die Erhöhung recht drastischer Natur war, während das Arbeiten zum halben Preis zu erfolgen hatte.
Das nenne ich eine Unverschämtheit, die eigentlich nur recht gierige Wesen, welche rücksichtslosen Profit im Sinn haben,sich zu eigen machen würden.
Und wo bleiben die Leistungen, die dagegenzusetzen sind bei den ewigen Wiederholungen, dies auf allen Kanälen, ausser bei weiteren Zahlungen, die sich kaum noch jemand leisten kann.
Liebe Grüße