Nach langer Zeit ein neuer Post. Dass es so lange gedauert hat, liegt an zweierlei: erstens baue ich mir gerade fern von Deutschland ein neues Leben auf, was einen sehr in Anspruch nimmt und auf Distanz gehen lässt. Zweitens hat sich in meinem Verfahren in diesem Jahr nicht viel getan. Dies hat sich nun geändert: ein Verfahrenstermin ist anberaumt worden, wird aber schriftlich geklärt werden. Daher habe ich meine Angelegenheit einem Rechtsbeistand übergeben. Es wird so laufen, dass wie in allen anderen Verfahren die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt werden und ein Einspruch gegen diesen Beschluss abgelehnt werden wird. Gegen diese Ablehnung muss in der nächsthöheren Instanz Widerspruch eingelegt werden - und das geht nur mit Anwalt. Ich bin gerade dabei, herauszufinden, mit welchen Zusatzkosten dies verbunden ist - bisher habe ich - seit 2013 - nur 105 Euro Gerichtskosten bezahlt und keinen Cent Rundfunkbeiträge. Da der Streitwert sich aber nur auf einen Abrechnungszeitraum bezieht, sind die Verfahrenskosten nach wie vor niedrig, so dass ich davon ausgehe, die Klage vorerst aus eigenen Mitteln weiter bestreiten zu können. Teurer wird die Erstellung von Fachgutachten zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht. Allerdings muss wohl nicht für jeden einzelnen Fall ein separates Gutachten erstellt werden. Auf bereits vorhandene Rechtsgutachten zum Rundfunkbeitrag habe ich in früheren Posts verwiesen.
Dass der Rechtsweg nicht völlig aussichtslos ist, zeigt im übrigen der Rückzieher der Bundesregierung bei der Mautgebühr. Diese sollte bereits 2016 zur Anwendung kommen. Nachdem aber der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker ein Verfahren wegen Verstoßes gegen EU-Recht in Aussicht gestellt hatte, wurden die Mautpläne plötzlich begraben. Das bedeutet natürlich auch, dass sie bei einer Neuvorlage ohne Absetzbarkeit über die Kfz-Steuer verabschiedet werden. Dies wird dem Bundesbürger dann so verkauft werden, dass man ihm diesen Griff in die Taschen habe ersparen wollen, aber die böse EU habe die Bundesregierung nicht gelassen. Ich hatte in vorigen Posts schon darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitrag in seiner kompromisslosen Umsetzung einen Test darstellt, wie weit die Politik bei der Beschneidung individueller Rechte gehen kann. Das Maut-Thema wird dies in naher Zukunft weiter verdeutlichen.
Nichtsdestotrotz bin ich inzwischen vorsichtiger, was die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage angeht. Ich habe hier zwar von Anfang an die Auffassung vertreten, dass die Chance, gleich in der ersten Instanz Recht zu bekommen, null ist - dazu wären die Konsequenzen einer Entziehung der Rechtsgrundlage des Rundfunkbeitrags zu gravierend. Ich hatte mir aber große Hoffnungen auf das schweizer Volksbegehren am 14. Juni zu der dem deutschen Modell folgenden Umstellung der SRG-Gebühren gemacht. Diese war im Vorfeld von einer umfassenden Kampagne des schweizer Gewerbeverbandes begleitet gewesen (mehr dazu siehe hier: http://billag-mediensteuer-nein.ch/). Die Ausgangslage war dabei exakt die selbe wie in Deutschland. Nichtsdestotrotz passierte die Vorlage die Volksabstimmung - wenn auch mit dem knappsten Ergebnis der eidgenössischen Geschichte: gerade einmal 3700 mehr Ja-Stimmen gab es, ein Unterschied von 0,1 Prozent, obwohl die Gebührenreform in der Schweiz mit einer deutlichen Absenkung einhergeht. Dies hat zu einer Debatte über eine genauere Definition dessen geführt, was in der Schweiz dem Programmauftrag entspricht, nämlich dem "Service public" (mehr zum Thema: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/knappes-ja-fuer-rtvg-zeigt-politische-spaltung-der-schweiz-auf/story/24880053?track, weitere Artikel sind im Text verlinkt). Wäre die Abstimmung andersherum ausgegangen, hätte dies einer europarechtlichen Argumentation gegen den Rundfunkbeitrag mehr Spielraum gegeben. Andererseits lässt sich aus der fortgesetzten Kontroverse darüber auch das Argument ableiten, dass die Bundesbürger anders als die Schweizer nicht das Recht zugesprochen bekommen haben, sich für oder gegen den Rundfunkbeitrag auszusprechen - und dass die dortige Diskussion um den Programmauftrag in Deutschland ausgeblendet worden ist.
Daher sehe ich den Gegenstand der Klage nach wie vor als zu wichtig an, um mit Abschluss der ersten Instanz die Flinte ins Korn zu werfen. Werde ich zur Zahlung der ausstehenden Beiträge verdonnert, werde ich wohl dem Beispiel vieler anderer folgen und eine Minimalzahlung leisten, denn eine Mahnung muss dann um den entsprechen Betrag nachkorrigiert werden. Mein nächster Post wird die voraussichtlichen Kosten zum Inhalt haben, sobald ich diese genauer einschätzen kann.
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