Donnerstag, 5. Juni 2014

Klage eingereicht, Fragen zu Klagekosten / Vollstreckungen

Mit der Begründung der von mir inzwischen eingereichgten Klage kann ich mir noch etwas Zeit lassen, nach Eingang bekam ich dazu eine Frist von 6 Wochen gesetzt. Mit dem gleichen Schreiben wurde um Angaben zum Streitwert gebeten, da ich (wie meines Wissens alle) den im 1. Beitragsbescheid angemahnten Betrag angegeben habe. Inzwischen ist aber der 2. Beitragsbescheid eingetrudelt. Dass man diese Angabe dem Gericht gegenüber aus eigenem Interesse spezifizieren sollte, erklärt sich aus der Prozesskostenordnung. Der betreffende Artikel lautet so:


§ 52 Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit

(1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
(2) Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5 000 Euro anzunehmen.
(3) Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend. Hat der Antrag des Klägers offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte, ist die Höhe des sich aus Satz 1 ergebenden Streitwerts um den Betrag der offensichtlich absehbaren zukünftigen Auswirkungen für den Kläger anzuheben, wobei die Summe das Dreifache des Werts nach Satz 1 nicht übersteigen darf.
(4) In Verfahren

1. vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Verfahren nach § 155 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung und der Verfahren in Kindergeldangelegenheiten, darf der Streitwert nicht unter 1 500 Euro,

2. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und bei Rechtsstreitigkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht über 2 500 000 Euro und

3. vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit über Ansprüche nach dem Vermögensgesetz nicht über 500 000 Euro
angenommen werden.
(5) In Verfahren, die die Begründung, die Umwandlung, das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Beendigung eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses betreffen, ist Streitwert

1. die Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen, wenn Gegenstand des Verfahrens ein Dienst- oder Amtsverhältnis auf Lebenszeit ist,

2. im Übrigen die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen.
Maßgebend für die Berechnung ist das laufende Kalenderjahr. Bezügebestandteile, die vom Familienstand oder von Unterhaltsverpflichtungen abhängig sind, bleiben außer Betracht. Betrifft das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts oder den Zeitpunkt einer Versetzung in den Ruhestand, ist Streitwert die Hälfte des sich nach den Sätzen 1 bis 3 ergebenden Betrags.
(6) Ist mit einem in Verfahren nach Absatz 5 verfolgten Klagebegehren ein aus ihm hergeleiteter vermögensrechtlicher Anspruch verbunden, ist nur ein Klagebegehren, und zwar das wertmäßig höhere, maßgebend.
(7) Dem Kläger steht gleich, wer sonst das Verfahren des ersten Rechtszugs beantragt hat.

Also: im schlimmsten Fall kann man das Pech haben, dass die genannten €5000 veranschlagt werden. In den entschiedenen erstinstanzlichen Verfahren war dies allerdings nicht so - weil die Bescheide als Streiwert veranlagt wurden. Letztendlich wird der ein- bis dreifache Jahresbeitrag genommen, woraus sich in erster Instanz Kosten von ca. €420 ohne eigenen Anwalt und ca. €650 mit Anwalt ergeben - aber das ist eine grobe Schätzung, ich bitte darum, Zahlen in diesem Blog nicht auf die Goldwaage zu legen, sondern selbst nachzurechnen!

Man müsste die Zusammenlegung der Beitragsbescheide in einem Verfahren bewilligt bekommen, da der Zusammenhang identisch ist; beantragt man das nicht, könnte der zweite Beitragsbescheid vollstreckt werden. Das Vorgehen der Rundfunkanstalten scheint hier nicht konsistent zu sein: manchmal wird die Vollstreckung eingeleitet, bevor das Verfahren eröffnet worden ist, manchmal nicht. Vollstreckungsandrohungen, auf deren Briefkopf der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt genannt sind, sind noch nicht der letzte Warnschuss, wenn man aber einen Brief von der dafür zuständigen Behörde bekommt, sollte man im Verwaltungsgericht Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, mit der Begründung, dass das Interesse des Klägers daran, die Beiträge nicht zu zahlen, größer ist als das Interesse der beklagten Rundfunkanstalt, sie einzutreiben. Das müsste in der Regel zum Aufschub reichen, auch wenn es theoretisch auch möglich ist, dass das Gericht den Antrag ablehnt. In jedem Fall kostet der Antrag nochmal extra, €56 bis €60. Daher lohnt sich der Antrag wirklich erst dann, wenn die Zwangsvollstreckung konkret angekündigt worden ist! 

Außerdem: aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Bei Abweisung der Klage wird der Streitwert zuzüglich 10% fällig, man muss sich also schon sehr gut überlegen, wie lange man die Zahlung herauszögern kann. Im Prinzip bin ich ebenso wie die meisten Protestierenden der Meinung, dass man die Zahlung so lange wie möglich verweigern sollte - weil dies das einzige individuelle Druckmittel ist. Aber man muss sich schon darüber im klaren sein, dass man - sofern nicht genügend Leute klagen und damit einem politischen Umdenken Vorschub leisten - nicht für immer und ewig darum herumkommt, sofern man denn nicht Pleite ist. In dem Fall hat man Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe - muss allerdings seine gesamten Vermögensverhältnisse bei Antragstellung darlegen! Ich selbst werde die erste Instanz selbst finanzieren und, je nachdem wie viele dann weitermachen, ein Crowdfunding versuchen. Darum gebe ich mir auch sehr große Mühe mit der ausführlichen Begründung, zu der ich zu einem späteren Zeitpunkt mehr sagen werde. Wer nicht sozialleistungsberechtigt ist, sollte so viel Mühe wie möglich in die Begründung investieren - sonst hat man am Ende viel Geld und Nerven umsonst vergeudet. Es geht bei der Klage ja nicht ums Gewinnen. Es geht darum, dass man von seinen Rechten Gebrauch macht und somit nicht mitverantwortlich für das Aushebeln der Verfassung wird, welches der Rundfunkbeitrag bedeutet.

Wer nun der Meinung ist, dieser Aufwand würde sich nicht lohnen oder seine Mittel übersteigen, sollte nachrechnen, wie viele Jahre er voraussichtlich noch in der BRD leben wird oder will, und die Summe der dadurch auflaufenden Rundfunkbeiträge den Rechtskosten gegenüberstellen. Vielleicht helfen bei der Motivation ja ein paar Zitate zur Freiheit:

Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat.
Hans Herbert von Arnim (*1939, Staatsrechtler): Das System. Droemer 2001. S.19

Das Recht verkörpert die Anstrengung der Menschen, die Gesellschaft zu ordnen; die Regierung verkörpert die Anstrengung der Selbstsucht, die Freiheit zu vernichten.
Henry Ward Beecher (1813-1887, US-amerikanischer Bürgerrechtler)

Ja! Diesem Sinne bin ich ganz ergeben, das ist der Weisheit letzter Schluss: Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muss.
Goethe: Faust II, Schluss

Der Mensch muss wählen, ob er reich an Dingen sein will oder an der Freiheit, sie zu benutzen.
Ivan Illich (1926-2002, US-amerikanischer kath. Theologe österr. Herkunft)

Wenn es ein Schicksal gibt, dann ist Freiheit nicht möglich; wenn es aber [...] die Freiheit gibt, dann gibt es kein Schicksal, das heißt also [...] wir selbst sind das Schicksal.
Imre Kertész (*1929, ungarischer Schriftsteller): Roman eines Schicksalslosen (1975)

Was wir brauchen ist ein Weniger an Geld und ein Mehr an Freiheit.
Paul Kirchhof (*1943, Rechtswissenschaftler): http://www.sueddeutsche.de/politik/382/484815/text/ (ja, das ist DER Kirchhof)

Die Freiheit ist kein Privileg, das verliehen wird, sondern eine Gewohnheit, die erworben werden muss.
David Lloyd George (Earl of Dwyfor, 1863-1945, britischer Politiker (Labour)

Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden. - Die russische Revolution. Eine kritische Würdigung, Berlin 1920 S. 109
Rosa Luxemburg (1870–1919, Politikerin (KPD)

Nirgends findet sich ausdrücklich die Bestimmung: Politische Freiheit besteht darin, daß die Dummen die Gesetze machen, denen alle zu gehorchen haben.
Fritz Mauthner (1849 - 1923, österreichischer Philosoph und Schriftsteller)

Das Geheimnis des Glückes ist die Freiheit, deren Geheimnis aber ist der Mut.
Perikles (495-429 v.u.Z., hellenischer Staatsmann)

Die Notwendigkeit ist die Begründung jedweder Einschränkung menschlicher Freiheit. Sie ist das Argument der Tyrannen, und der Glaube der Sklaven.
William Pitt der Jüngere (Earl of Chatham, 1759-1806, englischer Staatsmann)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will. (Gesellschaftsvertrag)
Jean-Jacques Rousseau (1712-1778, französischer Philosoph schweizer Herkunft)

Meinungsfreiheit kann es nur dann geben, wenn die Regierung sich sicher fühlt.
Bertrand Russell (1872-1970, britischer Mathematiker und Philosoph)

Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, warum sich die meisten Menschen vor ihr fürchten.
George Bernard Shaw (1856-1950, irischer Dramatiker)

Freiheit ist die Souveränität des Individuums.
Josiah Warren (1798-1847, US-amerikanischer Sozialphilosoph)

Die Freiheit ist ein Gut, das durch Gebrauch wächst, durch Nichtgebrauch dahinschwindet.
Carl Friedrich von Weizsäcker (1912-2007, Physiker und Philosoph)

Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
William Allen White (1868-1944, US-amerikanischer Journalist)

Die Geschichte der Freiheit ist die Geschichte des Widerspruchs.
Thomas Woodrow Wilson (1856-1924, der 28. Präsident der USA (1913-21)

Die Freiheit besteht in der Möglichkeit, selbständig zu handeln, die Knechtschaft dagegen in der Entziehung dieser Möglichkeit.
Zenon von Kition (334-262 v.u.Z., hellenischer Philosoph)



4 Kommentare:

  1. Danke für deinen wirklich guten Blog.Ich habe heute auch den Bescheidt von über 300,00 € bekommen,und ich sehe nicht ein das ich sie zahle ich werde damit vor das Gericht ziehen das steht schon mal fest.Ich habe nie GEZ gezahlt und nie ein Konto gehabt und nun soll ich für etwas zahlen was ich gar nicht haben will nur weil man mich da hinein preßt nein ohne mich!
    LG Ingo

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  2. Hallo Aldebaran. Zum Thema Begründung... darüber habe ich mir auch schon viele Gedanken gemacht. Meinen Beweggründe mich zur Wehr zu setzen sind ähnl. der Intention die du mit deinen Zitaten über Freiheit zum Ausdruck bringst! Ich persönl. habe mich fast 15 Jahre intensiv und kritisch mit der Weltpolitik, der Geschichte und dem Hauptsprachrohr dieser Initiatoren - dem Organ der Mainstream Medien wozu die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten als Hauptakteure angehören beschäftigt und diese als Handlanger von Verbrechen an der Menschheit (Krieg) entlarvt. Die öffentlich rechtlichen Medien waren und sind treue Propaganda-Apparate der jeweiligen aktuellen Machthaber und deren Interessen. Immer wieder musste man als Beobachter hinnehmen wie offenkundige Lügen verbreitet wurden um Kriege zu legitimieren und als notwendig hinzustellen. Für die meisten der großen Lügen die als Argument für Kriege verbreitet wurden - wurde sich von Seiten der öffentlich rechtl. Medien auch nach Bekanntwerden das diese sog. Argumente Lügen waren sich nie distanziert oder dafür entschuldigt was ganz klar Beweis einer willentlichen und bewussten und gewollten Mittäterschaft ist. Einzelne Mitarbeiter der öffentlich rechtl. Medien die den Mut aufbrachten auf diese Verbrechen und Propagandalügen hinzuweisen wurde entlassen und verleumdet wider den Rechten von Presse- und Meinungsfreiheit. Wir Deutschen denen eine ordentliche Verfassung seit Kriegsende verwährt wurde habe laut dem aktuell gültigem Grundgesetz nach Artikel § 20 Abs. 4 (...

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  3. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    ...) das Recht zum Widerstand, gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist! Also wehrt Euch ein jeder! Es ist unsere Pflicht als Menschen wenn wir an die Menschlichkeit, Freiheit und Frieden glauben. Das Grundgesetz darf nicht ungestraft von unseren Machthabern gebrochen werden! Sollte dies geschehen sein muss dies unbedingt korrigiert werden und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden. Das GG ist aber nicht das einzige Gesetz das uns zum Eintreten und Handeln für unser Recht auf Freiheit und zum Widerstand leisten gegen Unterdrückungsmaaßnahmen anhält. Auch das deutlich höher stehende internationale Recht z.B. Den Haag - verurteilt Kriegstreiberei und Kriegspropaganda und verbietet ganz klar die Unterstützung solchen tuns! Da die öffentlich-rechtl. Medien allen voran ARD und ZDF in der Vergangenheit sich immer wieder dieser Tatbestände schuldig gemacht haben (z.B. bei den 9-11 Krieg gegen den Irak, gegen Syrien, aktuell Kriegspropaganda gegen Russland uvm.) und so mitverantwortlich sind an zig Tausend toten Zivilisten und Soldaten würden wir uns laut internationalem Gesetz (Den Haag) mitschuldig machen würden wir solche Institutionen finanziell unterstützen! Auch wenn korrupte Deutsche Richter durch Verklöngelungen und Verwandschaft ungestraft unrecht sprechen dürfen wir das Volk uns nie solches Fehlverhalten zum Vorbild nehmen und als Ausrede gelten lassen! Gott schütze die Gerechten und strafe die Ungerechten. Nur Mut Freunde. Wer für den Frieden eintritt kann sich der Unterstützung des Himmels gewiss sein. Nehmt diese Dinge nicht zu ernst und lasst Euch euren Frieden von diesen kleinen Wogen und Stichelein nicht nehmen. Namste, Licht und Liebe an Alle! Gruss, Karsten

    PS: In England hat wohl jemand mit dieser Begründung von einem Gericht Recht bekommen. Ich persönlich halte diese Begründung für die weitrechenste aus der sich kein Politiker und oder Richter rausreden kann. Die vorangegangenen Argumente waren zwar auch alle berechtigt und richtig konnten aber aufgrund ihrer individualistischen Natur von höherstehenden Konzepten "geschluckt" werden. Dies ist für ein so fundamentales Prinzip wie Wahrheit und Frieden nicht möglich. Politisches geschwafel und unverständliche Juristerei funktionieren hier nicht mehr! Ich werde mich jedenfalls mit dieser Begründung gegen die Bescheide zur Wehr setzen.

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  4. Lieber Aldebaran, vielen Dank für all die wertvollen Infos! Bin mit Deiner Hilfe fast fertig mit der Klagebegründung...:-))

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