Samstag, 17. Mai 2014

Kleiner Mann, was nun?

Auch ich habe einen Tag gebraucht, um die Doppelklatsche der rheinland-pfälzischen und bayrischen Verfasungsgerichte erstmal zu verdauen. Für viele von euch stellt sich jetzt die Frage, ob der Klageweg überhaupt noch Sinn macht, wenn alle Argumente, die es gegen den Rundfunkbeitrag gibt, sowohl von der Politik als auch von der Rechtsprechung so eindeutig ignoriert werden. Aber mal ganz ehrlich: überrascht uns das? Dass Verwaltungsklagen in der ersten Instanz negativ beschieden werden, ist nichts ungewöhnliches. Was allerdings pessimistisch stimmt, ist, dass sich die Richter in ihren Urteilsbegründungen überhaupt nicht mit den Argumenten der Gegenseite auseinandergesetzt haben, sondern ohne wenn und aber den Rundfunkanstalten gefolgt sind.

Dabei geht es offensichtlich darum, genau das Gefühl der Ohnmacht zu erzeugen, das viele Leute jetzt haben. Sie sollten dabei nicht vergessen, dass sie erstens nicht allein sind und es zweitens auch andere Wege gibt, um seinem Protest gegen den Rundfunkbeitrag Ausdruck zu verleihen. Dazu gehören die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen. Wer den Rundfunkbeitrag für eine wortwörtliche Perversion der Meinungsfreiheit hält, sollte für den Wechsel stimmen und nicht für die Parteien, die ihn zu verantworten haben, also nicht für CDU, SPD und Grüne. Letztere haben in Gestalt von Tabea Rößler bewiesen, dass sie vollens im Sumpf der öffentlich-rechtlichen Interessenvermischung stecken. Sie kommentierte nach dem Mainzer Urteil als medienpolitische Sprecherin der Grünen in Rheinland-Pfalz, dass dies beweise, auf welch sicheren verfassungsrechtlichen Füßen der Rundfunkbeitrag stehe - teilt der interessierten Öffentlichkeit aber nicht mit, dass sie freie Mitarbeiterin des ZDF ist. Festanstellung geht bei politischem Mandat wohl nicht, aber was nicht ist, kann ja noch werden. 

Am Rundfunkbeitrag wird sich offensichtlich nur auf politischem Wege rütteln lassen, also: wählen gehen! Nur, wenn mir diese wiederholte Bitte gestattet sein mag: nicht die NPD! Diese reklamiert das Thema der freien Rundfunkfinanzierung für sich und gibt der Politik damit die Möglichkeit, Rundfunkbeitragsgegner als extremistische Demokratiefeinde zu diffamieren. Es ist wichtig, zu zeigen, dass dies nicht so ist, und Abgeordnete anderer Parteien, die auf Stimmfang sind, mit dem Thema zu konfrontieren. Das kann man jederzeit auf abgeordnetenwatch.de tun, oder indem man medienpolitische SprecherInnen per email aus der Reserve zu locken versucht. Deren Adressen habe ich in einem früheren Post eingestellt.

Bei den vielen Aufrufen dieser Seite und anderer Foren, die sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen, bei der Fülle negativer Kommentare von frustrierten Journalisten der Printmedien frage ich mich auch, ob es nicht dringend geboten ist, sich besser zu organisieren. Die Gruppe, der ich angehöre, arbeitet inzwischen daran, sich besser mit Aktiven im Rest des Landes auszutauschen, aber wir sind definitiv zu wenige, und zu viele knicken ein. Es bräuchte wohl ein prominentes Zugpferd, eine Stimme, die dem Protest ein Gesicht verleiht. Vielleicht wäre Henryk M. Broder so eines: er hat sich am 15.05. darüber mokiert, dass er von Frank Plasberg im Vorfeld seiner Talkshow dazu aufgefordert wurde, nichts von einem kritischen Artikel über die Einnahmen von Martin Schulz zu sagen, den er in der 'Welt' veröffentlicht hatte. Es sei nicht fair gegenüber Schulz, über ihn zu reden, ohne dass ein SPD-Mitglied in der Talkrunde vertreten sei: Was da in einem bunkerartigen Raum des WDR passiert war, wurde mir erst nach der Sendung richtig bewusst. Aus Angst, Ärger mit einer politischen Partei zu riskieren, die offenbar der Ansicht ist, einen Abo-Platz in einer Talk-Runde zu haben, sollte ein Skandal beschwiegen werden. Dabei spielte die SPD-Zugehörigkeit von Schulz für die Beurteilung seines Verhaltens überhaupt keine Rolle. (http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article128042895/Als-ich-Plasberg-die-Angst-vor-der-SPD-ansah.html)

Michael Hanfeld schreibt in seinem Artikel 'Diese Rundfunkurteile sind ein Witz' in der FAZ vom 16.5.2014, dass sich die Zahl der privaten Teilnehmerkonten von 41,8 Millionen Ende 2012 auf 42,4 Millionen Ende 2013 erhöht hat. Würden diese 600000 Haushalte die Abgabe verweigern, wäre es für die Politik nicht so leicht, solche offenkundigen Beeinflussungen der öffentlich-rechtlichen Medien vorzunehmen, die mit Finanzierungssicherheit erkauft und mit kritikloser Berichterstattung bezahlt werden. Diese und die Mehreinnahmen im gewerblichen Bereich sind auch die Grundlage für die von der KEF vorgeschlagene Beitragssenkung. Dass die bei dieser Pauschalisierung erwirtschafteten Mehreinbnahmen auch wenigstens zum Teil dafür verwendet werden könnten, um die widerlegbare Regelvermutung einzuführen - also dem Einzelnen die Überprüfung seiner Aussage zu erlauben, dass er keinen Rundfunk nutzen kann - wird nicht einmal angedacht. Wie es im Kommentar der ARD zum KEF-Bericht heißt: Es ist alleine Sache der Rundfunkkommission der Länder und der Landtage, wie mit den geschätzten Mehreinnahmen durch die Reform der Rundfunkfinanzierung umzugehen ist.

Konkret kann man seinen Abscheu vor so viel Arroganz einzig und allein durch die Zahlungsverweigerung bis zum bitteren Ende demonstrieren. Wer sich bisher nie auf Schreiben des Beitragsservice gemeldet hat, könnte inzwischen eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten haben. Wenn man diese von einem mit der Durchführung Beauftragten erhält, kann man Antrag auf Eilrechtsschutz stellen. Dabei empfiehlt es sich, selbst zum Verwaltungsgericht zu gehen, um nach dem besten Verfahren dazu zu fragen. Ob dies allerdings auch dann vor der Vollstreckung schützt, wenn man keine Klage eingereicht hat, vermag ich nicht zu sagen - ich habe gerade erst von einem 'erfolgreichen Fall' gehört. Die Zahlung wird man auf diesem Wege hinauszögern können, ohne dass die Verpflichtung dazu erlischt. Aber je mehr sich verweigern, desto überforderter werden die Verwaltungsgerichte mit der Abwicklung der Zwangsvollstreckungen sein. Nicht zuletzt deshalb wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2015 gestattet, private Inkassoformen mit der Eintreibung zu beauftragen. Wer selbstständig und unabhängig ist, kann den Beitragsservice auch durch häufigen Verzug ärgern. Eine Idee wäre der Wohnungstausch: das wechselseitige Ummelden von Rundfunkbeitragsgegnern nach Art eines Kettenbriefs. Dies erfordert aber eine Menge gegenseitiges Vertrauen und gute Organisation. 

Man kann natürlich auch das Konsequenteste tun und die Bundesrepublik Deutschland verlassen: in Frankreich z.B. wird man trotz allgemeiner Medienabgabe nicht dafür kriminalisiert, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen zu wollen. Der Einzug erfolgt über die Finanzämter, und auf der ersten Seite des betreffenden Formulars kann man angeben, keinen Fernseher zu besitzen. In dem Fall wird die Abgabe nicht erhoben. Falls man jedoch eine Falschaussage getroffen hat, ist dies strafrechtlich belangbar und kann richtig teuer werden. Aber auch in allen anderen EU-Staaten gibt es (noch) keine Zwangsregelung. Im Grunde ist ein 'Brain Drain' die wohl wirksamste Bestrafung für eine Politik, die die Grundrechte des Einzelnen so evident missachtet. Einem Land ohne individuelle Meinungsfreiheit kann man im Grunde nur noch seine Arbeitskraft und seine Steuereinnahmen vorenthalten.

Trotz alledem ist der Klageweg nicht tot. Ich gestalte meine Klageschrift nun um und stütze mich stärker auf die negative Informationsfreiheit nach Art. 5 GG, nachdem informationelle Selbstbestimmung und der Vorbehalt, dass der Rundfunkbeitrag eine Zwecksteuer ist, hinausgekickt worden sind. Davon werde ich in einem späteren Post ausführlicher berichten.

4 Kommentare:

  1. Hallo
    Seit einiger Zeit lese ich Ihren Blog.
    Hierzu eine Bemerkung: auch die negative Informationswahl unter Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz wurde im Urteil des Verfassungsgerichtshofs München, unter Absatz 41 in Frage gestellt.
    Die Aussichten einer Erfolgreichen Klage vor den Gerichten scheint nicht gegeben.
    Die Frage ist: welche Schritte sind heute noch möglich?
    Nach München ist jetzt ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht fällig,
    Es wäre wünschenswert Klagen "in Wartestellung" zu bringen bis zu diesem Urteil.
    Beste Grü0e M

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  2. ARD, ZDF Deutschlandradio (GEZ)
    Die privatrechtliche Firma ARD, ZDF und Deutschlandradio (im folgenden AZD genannt) ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von Staatlichkeit andeutet. In den Medien wurde immer wieder hingewiesen, das dies rechtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgesichert, also legitimiert sei. Dieser Artikel beleuchtet diesen Umstand genauer. Sodass du dich rechtlich sehr gut gegen diese Mafiabande wehren kannst. Das wichtigste zuerst:

    Was ist ARD, ZDF und Deutschlandradio?

    weiterlesen: http://heimatundrecht.de/ard_zdf_deutschlandradio_gez

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  3. Mich interessiert zudem, ob Rechtsanwälte, Richter, Beamte usw. auch bezahlen oder wenn nicht warum diese aber nicht klagen? Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Klagen von dieser besagten Personengruppe?

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  4. Ich in auch Ihrer Auffassung, daß wir uns zusammentun und organisiert gegen diesen Zwangsbeitrag vorgehen sollen. Die Frage ist wie tun wir dies am besten? Bitte eine Adresse angeben oder einen Vorschlag machen.

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