Mittwoch, 30. April 2014

negativen Widerspruchsbescheid erhalten

Jetzt ist es endlich soweit: mir ist das Schreiben zugegangen, das den Klageweg eröffnet. Obwohl es schon einige Widerspruchsbescheide im Netz gibt, die sich in der Argumentation wenig voneinander unterscheiden, lade ich meinen hoch, um später meine Argumentation dagegen zu teilen. Ich werde noch etwas Zeit brauchen, um alle darin genannten Urteile zu recherchieren. Fest steht schon jetzt, dass einige davon nichts mit Mediennutzung zu tun haben, doch mehr davon später. 

Am interessantesten am Widerspruchsbescheid war für mich, dass der Umschlag diesmal ein Sendedatum aufweist. Obwohl der Brief selbst diesmal satte 18 Tage vor Zustellung datiert ist, liegt das Sendedatum nur 2 Tage vor Zustellung. Man hat also seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingesehen, dass der Vorwurf der verzögerten Zustellung zur Verkürzung der Frist berechtigt ist und Urkundenfälschung darstellt. Für alle Betroffenen sei nochmals explizit gesagt, dass die Frist vier Wochen nach Zustellung endet, nicht nach Abfassung des Schreibens. Weist der Umschlag ein Absendedatum auf, gilt als Zustelldatum der übernächste Tag. Das Fristende zur Einreichung der Klage ist somit vier Wochen ab diesem Datum.

Das ist für mich extrem wichtig, weil ich die Urteilsverkündung zur Popularklage Ermano Geuers in Bayern am 15.5. unbedingt abwarten will. Die Begründung, warum der Rundfunkbeitrag keine Zwecksteuer ist, fußt in diesem Schreiben auf entsprechenden Gutachten, es wird interessant, ob und wie die Richter deren Argumentation teilen. 

Im Mai wird daher auf diesem Blog mehr passieren als in den letzten Monaten, vorerst aber der Widerspruchsbescheid, auf den ich in einigen Tagen näher eingehen werde.






3 Kommentare:

  1. Schön das es diesen Blog gibt da ist man nicht alleine! Bin auch bald dran. Dann werde ich hier schreiben was dabei raus kam!

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  2. Auch wenn ich jedem wünsche er möge gewinnen so habe ich meine Zweifel. Aber nichts desto trotz, jeder Versuch eröffnet neue Möglichkeiten und macht es diesen Verbrechern schwerer alles mit uns zu machen. Und wenn alle stricke reißen, europäischer Gerichtshof, vielleicht hat man da ja noch nicht jeden gekauft. Zudem sind bald Wahlen, meinen Frust werde ich dort auf jeden Fall genüge tun.

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  3. Ich habe erst am 02.der 03.05.14 den Bescheid vom Beitragsservice bekommen. Nun will ich unbedingt einspruch einlegen und unter vorbehalt zahlen. Vielleicht kann mir Aldebaran helfen und mir was dazu schreiben wie sowas auzusehen hat

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