Sonntag, 1. Dezember 2013

Eine Kritikerkritik

Dass es in letzter Zeit auf diesem Blog sehr ruhig gewesen ist, lag zum einen an Verpflichtungen, und zum anderen daran, dass es keine neuen Entwicklungen gegeben hat. Ich selbst habe keine weitere Post vom Beitragsservice erhalten. Ein Bekannter von mir hat inzwischen Klage eingereicht, aber noch keinen Verhandlungstermin.

In der kommenden Woche stehen erste Termine zur Verhandlung privater Klagen an. Hier wird zu beobachten sein, welche Strategie sich die Rundfunkanstalten zurecht gelegt haben, um verfassungsrechtliche Bedenken - insbesondere aufgrund Art. 2.1 GG und dem zwecksteuerlichen Charakter des Rundfunkbeitrags - zu widerlegen.

Die noch andauernde Flaute möchte ich dazu nutzen, einmal anzusprechen, was ich bei manchen Rundfunkbeitragsgegnern als problematisch empfinde. Anlass dazu hat mir das Angebot eines Besuchers dieser Seite gegeben, seine Beitragswidersprüche einzustellen. Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Entschluss gelangt, dies nicht zu tun. Und zwar deshalb, weil mir in den vergangenen Monaten bei Diskussionen immer wieder ein Umstand negativ aufgefallen ist: Manche Klagewillige möchten gern vorgefertigte Briefe bzw. Argumentationen geliefert bekommen , die sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen.

Wenn man anmerkt, dass es wenig Sinn macht, sich auf die Formulierungen und Inhalte anderer Personen zu verlassen, ohne sie wirklich zu verstehen, kommt als Gegenargument oft, dass sie nicht die Zeit dazu hätten, sich mit juristischen Begriffen auseinanderzusetzen, oder sie einfach nicht begreifen können. Das ist aber ebensowenig ein Argument wie der oft vorgebrachte Einwand gegen Klagen, die Betreffenden könnten sie sich nicht leisten. Wenn man etwas an der Problematik des Rundfunkbeitrags nicht versteht, kann man dies an dieser oder anderen Stellen im Internet erfragen, und die Kosten eines Verfahrens sind gemessen daran, dass man den Rundfunkbeitrag andernfalls bis an sein Lebensende - oder bis zur Emigration - zahlen würde, gering. 

Ich habe dies schon einmal an anderer Stelle erwähnt: einen Erstattungsanspruch auf geleistete Beiträge haben nur diejenigen, die sich rechtlich dagegen zur Wehr gesetzt haben - das war bei der erfolgreichen Klage gegen die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtwegen zum Arbeitsplatz (Kilometerpauschale) auch so. Unsere Rechtsordnung erlaubt im Verwaltungsrecht keine Sammelklagen, d. h. wer nicht klagt und Rundfunkbeiträge zahlt, bekommt diese nicht erstattet, wenn eines schönen Tages das Bundesverfassungsgericht - oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - eine Grundrechtswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags feststellt.

Wer nun klagen, sich aber nicht die Mühe machen will, seinen Beitragswiderspruch selbst zu verfassen, läuft Gefahr, sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einzulassen, ohne sie wirklich zu verstehen. Deshalb sollte man - obwohl dies in erster Instanz nicht nötig ist - trotz aller Informationen, die man an dieser und anderen Stellen finden kann, einen Anwalt beauftragen, wenn man sich seiner rechtlichen Argumentation nicht sicher ist.

Ich möchte niemandem zu Nahe treten, freue mich über jedes Interesse und beantworte jede Nachfrage, soweit es mir möglich ist. Aber ich empfinde es als frustrierend, wenn manche Kritiker des Rundfunkbeitrags vernachlässigen (oder es aus moralischer Entrüstung nicht für notwendig erachten), sich eine eigene Strategie für ihr rechtliches Vorgehen zu überlegen. Im Arbeitsleben führt solche Bequemlichkeit in der Regel dazu, dass derjenige, welcher sich dazu überreden lässt, den praktischen Teil eines Jobs zu erledigen, dafür verantwortlich gemacht wird, wenn das Ergebnis nicht so ausfällt wie erwartet. Und zwar von denen, die zwar viel geredet, aber wenig getan haben.

8 Kommentare:

  1. vielleicht interessant für Sie:
    http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
    http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

    beste Grüße

    AntwortenLöschen
  2. Hallo,

    vielen Dank für den Blog! Hier habe ich sehr viele Informationen für mich gefunden

    AntwortenLöschen
  3. Super Beitrag, hier wird mir aus der Seele gesprochen! Viele möchte einfach nur ein Formschreiben "Ich möchte nichts zahlen." unterschreiben und absenden, aber sich mit der Materie auseinandersetzen ist offenbar nicht möglich.

    Dabei ist es tatsächlich interessant, sich mit dem Konstrukt ÖRR/RStV zu befassen und den Gesetzen dazu.

    Was mich auch auf den Keks geht ist, das viele unheimlich emotional an die Sache rangehen. Auch wenn man sich 3x schwarz-ärgert, so funktioniert das nicht und so kann es auch vor Gericht nicht funktionieren.

    Man muss nakte Fakten/Gesetze notieren und daraus eine persönliche Agumentation entwickeln um gegen den Beitrag vorzugehen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. lass uns doch bitte dann mal die >persönliche Argumentation< hier sammeln ...

      Löschen
    2. Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Aus den verschiedenen Postings an dieser Stelle (und anderswo) kann eine Menge Material für eine Klagebegründung zusammengestellt werden - nur formulieren muss man sie selber. Wer dies nicht tun möchte oder sich trotz aller Vorarbeit nicht dazu befähigt sieht, sollte einen Anwalt konsultieren.

      Löschen
    3. Ist klar, ausformulieren sollte auch wirklich jeder selber!
      Es geht mir um eine Zusammenstellung aller RECHTSNORMEN die verletzt wurden.

      Löschen
  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen