tag:blogger.com,1999:blog-3092326241889927701.post8442878274747653586..comments2018-08-16T00:41:20.817-07:00Comments on wie man gegen den rundfunkbeitrag klagen kann: Zwischenstand Klagebegründung + Das große PfändenUnknownnoreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-3092326241889927701.post-82232703226363470002014-07-27T11:06:52.080-07:002014-07-27T11:06:52.080-07:00Hallo "Adebaran",
ich habe meine Klage v...Hallo "Adebaran",<br />ich habe meine Klage vorbereitet und würde Ihnen diese gerne einmal zukommen lassen (natürlich kein "Rechtsberatung").<br />Wie kann ich sie per Mail erreichen?<br />Viele GrüßeKlagehttps://www.blogger.com/profile/09698247231654618940noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3092326241889927701.post-91948463827789432122014-07-03T07:32:52.407-07:002014-07-03T07:32:52.407-07:00In meinem negativen Widerspruchsbescheid - Eingan...In meinem negativen Widerspruchsbescheid - Eingang 13.6. - steht, dass eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids nicht möglich sei, da die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwgO nicht vorlägen. <br />Demnach soll die Aussetzung bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgabepflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. <br />Ein ernstlicher Zweifel bestehe aus vorgenannten Gründen (die im Widerspruchsbescheid angeführten Urteile) nicht. Die Vollziehung stelle auch keine unbillige Härte dar, da mir durch die Vollziehung kein über die bloße Zahlung des Betrags hinausgehender Nachteil entstehe. Es wurde Ratenzahlung angeboten. Ich soll in 3 Wochen - das ist jetzt - Bescheid geben, in welcher Höhe ich die Raten monatlich zahlen könne.<br /><br />Ich will aber klagen, und ich hatte angenommen, dass im Zusammenhang mit der Klageeinreichung einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stattgegeben würde.<br />Der Anwalt, den ich wegen längerer Abwesenheit im Winter dann doch beauftragt hatte meinte vor paar Tagen, ich müsse jetzt zahlen.<br />In diesem Blog lese ich nun, dass der Antrag auf Aussetzung abgewiesen werden kann wenn kein Widerspruch eingelegt, oder bei negativem Bescheid keine Klage eingereicht wurde. Im positiven Umkehrschluss also, dass im Zusammenhang mit der Klageeinreichung einem Antrag auf Vollstreckung stattgegeben wird.<br />Es wäre doch auch ein ein Widerspruch, wenn ich gegen die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids klage und gleichzeitig diese Gebühren bezahle.<br />Also Ich will das nochmal mit dem Anwalt besprechen, bevor ich mich zu früh auf Zahlungen einlasse.adlerhuhnhttps://www.blogger.com/profile/07400719392810060104noreply@blogger.com